Folgender Sachverhalt:
Unser Wohnhaus ist seit Sept. 2011 eine Baustelle, da hier Generalsaniert wird.
Seit kurz vor Weihnachten steht die Baustelle aber so gut wie still.
Lediglich das Gerüst wurde entfernt, nachdem die Fassade gestrichen wurde.
Seitdem ist es ruhig hier, keine Bauarbeiter zu sehen, obwohl noch so viel gemacht gehört.
In unserer Wohnung sollte an den neuen Fenster Leisten montiert werden, diese sind nach 1 Woche wieder heruntergefallen.
Das war im Jänner!
Vor Weihnachten wurde uns auch noch versichert, dass wir im WC eine Lüftung eingebaut bekommen (da war vorher ein Dachfenster) und die Wohnungstür ausgetauscht wird.
Dies sollte alles im Jänner geschehen, ist es jedoch bis heute nicht.
In der Vorwoche habe ich extra mit dem Hausverwalter einen Termin ausgemacht, ihm Fotos unserer Wohnung (bzw von den Mängeln) gezeigt und ihm alles genau geschildert.
Er sagte, er kümmert sich darum und es sollte noch in der gleichen Woche gemacht werden.
Das einzige was gemacht wurde: Der Dachdecker hat im WC markiert wo das Rohr für die Lüftung ist.
Abgesehen von der nicht fertig werdenden Baustelle, haben wir auch noch einen Nachbarn, der ständig mitten in der Nacht seine Musik ziemlich laut aufdreht.
An Schlaf ist dabei dann nicht mehr zu denken. Einmal war es sogar so extrem, dass in der Küche (Andere Seite meiner Wohnung) die Gläser im Schrank vibriert haben.
Die Polizei wurde bereits mehrmals verständigt und auch die anderen Nachbarn beschweren sich über ihn.
Was kann man nun machen?
A: Wegen der Baustelle
B: Wegen dem Nachbarn
Wie sieht es mit Mietminderung aus, wieviel würde uns zustehen?
Ich sehe nicht ein für solch ein Leben hier auch noch bezahlen zu müssen...
Mietminderung
Man kann den Vermieter via Schlichtungsstelle oder Gericht zur Vornahme der notwendigen Erhaltungsarbeiten an den allgemeinen Teilen des Haus verpflichten, falls Ihnen die Sanierungsarbeiten zu langsam gehen sollten.
Falls der Baulärm über viele Monate z.T. auch intensiv ist, hat das Gericht schon Mietzinsminderung von 5% zuerkannt.
Die Höhe und Zulässigkeit der Minderung des Mietzinses hängt vom Grad der Unbrauchbarkeit der Wohnung ab, was im Falle einer nicht vorhandenen WC-Lüftung schwierig zu argumentieren sein wird - erstickt sind schon viele, derstunken noch keiner, oder?
Schreiben Sie dem Vermieter, dass Sie die Miete bis zur Behebung aller Mängel, auch des Lärms, nur unter Vorbehalt einer Zinsminderung von sagen wir 10 % einzahlen und dann, wenn nichts weitergehen sollte, bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten durchsetzen versuchen werden, aber denken Sie immer auch an die Gesprächsbasis, die erhalten bleiben soll!
Wegen des Lärms hat der Vermieter die Pflicht, für ruhige Wohnverhältnisse zu sorgen, dem lauten Nachbarn, wenn gut zureden nichts nützen sollte, könnten Sie ja eine kleine Besitzstörungsklage (keine Anwaltspflicht!) androhen.
Dann wird er gerichtlich zur Unterlassung des Lärms verpflichtet und wenn er sich nicht dran hält, ist Schadenersatz oder Kündigung möglich.
Solche Aktionen sind allerdings nervlich und zeitlich ziemlich aufreibende Angelegenheiten, die man sich erst dann gibt, wenn es gar nicht mehr anders geht. Nachbarschaftsstreitigkeiten hören sowieso nie auf, egal wie groß das Haus und das Grundstück, leider.
Falls der Baulärm über viele Monate z.T. auch intensiv ist, hat das Gericht schon Mietzinsminderung von 5% zuerkannt.
Die Höhe und Zulässigkeit der Minderung des Mietzinses hängt vom Grad der Unbrauchbarkeit der Wohnung ab, was im Falle einer nicht vorhandenen WC-Lüftung schwierig zu argumentieren sein wird - erstickt sind schon viele, derstunken noch keiner, oder?
Schreiben Sie dem Vermieter, dass Sie die Miete bis zur Behebung aller Mängel, auch des Lärms, nur unter Vorbehalt einer Zinsminderung von sagen wir 10 % einzahlen und dann, wenn nichts weitergehen sollte, bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten durchsetzen versuchen werden, aber denken Sie immer auch an die Gesprächsbasis, die erhalten bleiben soll!
Wegen des Lärms hat der Vermieter die Pflicht, für ruhige Wohnverhältnisse zu sorgen, dem lauten Nachbarn, wenn gut zureden nichts nützen sollte, könnten Sie ja eine kleine Besitzstörungsklage (keine Anwaltspflicht!) androhen.
Dann wird er gerichtlich zur Unterlassung des Lärms verpflichtet und wenn er sich nicht dran hält, ist Schadenersatz oder Kündigung möglich.
Solche Aktionen sind allerdings nervlich und zeitlich ziemlich aufreibende Angelegenheiten, die man sich erst dann gibt, wenn es gar nicht mehr anders geht. Nachbarschaftsstreitigkeiten hören sowieso nie auf, egal wie groß das Haus und das Grundstück, leider.
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