nie erhaltene Rechnung + Inkasso

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samsi
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nie erhaltene Rechnung + Inkasso

Beitrag von samsi » 17.04.2012, 14:13

Mein Mann hat einen Deutschkurs für eine Prüfungsvorbereitung an der VHS besucht. Die Prüfung war im Kurspreis bzw überhaupt im Kurs nicht inkludiert, weil sie von ÖSD abgehalten wird (Österreichisches Sprachdiplom). der Kurs selbst wurde von uns natürlich vorab bezahlt.
Ein paar Wochen vor der Prüfung sollten sich die Leute, die die Prüfung machen wollen, in eine Liste eintragen und die Lehrerin hat alle beim ÖSD für die Prüfung angemeldet.
In der Stunde vor dem Kurs hat mein Mann der Lehrerin bekannt gegeben, dass er die Prüfung nicht machen wird. Das war irgendwann im Februar.
Gestern erhält mein Mann einen Brief vom Inkasso-Büro mit einer Forderung der VHS über 130 Euro im Briefkasten.
Da hat es schon geklingelt bei mir. Wir haben von der VHS nie eine Rechnung geshweige denn Mahnung erhalten, sonst hätte ich sofort reagiert, aber wie soll ich gegen eine Rechnung Einspruch erheben, wenn ich keine bekomme?
Habe mit der VHS Rücksprache gehalten und folgendes kam raus: Laut VHS hat sich mein Mann nicht von der Prüfung abgemeldet. Er hat aber nichts unterschrieben, das habe ich herausbekommen, es war die Lehrerin, die alle zur Prüfung angemeldet hat. Laut Auskunft hat die VHS eine Rechnung erstellt und 3 Mahnungen (anscheinend wurden diese aber nie abgeschickt).
Die VHS hat gemeint es wäre besser ich zahle die Inkasso Rechnung, weil es liegt nicht mehr in ihren Händen, alles dem Inkasso Büro schon übergeben.Und wir werden uns schon irgendwie einigen.
Hat wer Rat wie wir vorgehen sollen? Da wir nie eine Rechnung erhalten haben, bzw mein Mann auch nichts unterschrieben hat bin ich der Meinung, dass wir gar nichts zu zahlen haben, wie seht ihr das?



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 20.04.2012, 23:24

Also seltsam genug, dass Rechnung und drei Mahnungen nicht ankommen - wenn andere Poststücke auch nicht angekommen sind, was man erst einmal beweisen muss, dann hat man etwas gegen die Post in der Hand, ansonsten wird es unglaubwürdig...

Da es sich ja um einen Deutschkurs handelt, könnte man damit argumentieren, dass Ihr Mann gewisse organisatorische Abläufe naturgemäss nicht richtig verstanden hat bzw. sich nicht verständlich ausdrücken konnte.

Andererseits wird ganz sicher ein Vertrag mit der VHS vorliegen, und der Kurs hat ja den Sinn nachweisbarer Deutschkenntnisse. Ihr Mann hätte wahrscheinlich schriftlich auf die Prüfung rechtswirksam verzichten müssen, da muss man sich die Geschäftsbedingungen der VHS genau anschauen, die VHS ist ein Massenbetrieb, mit schlichten Bemerkungen nach der Stunde kommt man da nicht weit.

Wenn tatsächlich ein Missverständnis vorliegen sollte, was bei Massenbetrieben durchaus vorkommt, kann man nach Bezahlung der Inkassosumme in aller Ruhe eine Erstattung bzw. eine Gutschrift verlangen und diese sicher auch erhalten.

Hank 8) 8) 8)

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