Anzeige wegen parken auf der Fahrbahn

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
robson1311
Beiträge: 5
Registriert: 29.02.2012, 10:53

Anzeige wegen parken auf der Fahrbahn

Beitrag von robson1311 » 29.02.2012, 11:33

hallo forum,
hab da ein problem mit dem parken und hoffe hier gute auskunft bzw. tipps zu bekommen.
die sachlage ist folgende. ich wohne in einer älteren wohnsiedlung wo parkplätze eher rar sind und stellte deshalb meinen pkw in einer einbahnstraße an der rechten seite bis auf 5 cm zum randstein ab. an der linken seite gibt es eine parkbucht wo man sein auto, falls frei ist, schräg ca. 45° zur fahrbahn abstellen kann. die fahrbahnrestbreite von meinem kfz zum beginn der parkplätze beträgt ca. 3m, also meines wissens breit genug. jetzt hatte ich vorgestern von der polizei einen verständigungszettel mit dem vermerk "fahrbahn" und "es musste anzeige erstattet werden", unterm scheibenwischer.
hatte gerade ein gespräch mit dem zuständigen polizisten und der behauptete das er mit seinem vw-bus nur erschwert vorbei fahren konnte und wenn es brennen würde keine feuerwehr durch kommt. ich machte ihn aufmerksam das die restbreite aber ca. 3m betrug und jedes einsatzfahrzeug passieren konnte. darauf hin sagte er das ein lieferwagen hinter mir in der parkbucht stand und dieser ziemlich lange herausragte, deshalb auch die mindestrestbreite nicht mehr zustande kam. es wäre aber sein recht das lange kfz dort abzustellen und ich unrechtmäßig parke. der lieferwagen parkte aber zu zeitpunkt wo ich mein kfz abstellte noch nicht, sondern dürfte erst nach mir gekommen sein.
wie soll ich mich jetzt verhalten? die anzeige, strafverfügung abwarten und dagegen einspruch erheben oder besser bezahlen?

ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken.
vielleicht kann mir jemand einen tipp geben der sich stvo mässig etwas auskennt!

Danke!



robson1311
Beiträge: 5
Registriert: 29.02.2012, 10:53

Beitrag von robson1311 » 02.03.2012, 12:04

Niemand eine Ahnung? :roll:

Hank
Beiträge: 1525
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 04.03.2012, 10:18

Obwohl, wie Sie selber schreiben, Parkplätze in Ihrer Gegend rar sind, haben Sie sich trotzdem in die enge Einbahnstraße hingestellt. Die Parkbucht ist für Lieferanten da, als Ortskundiger könnten Sie das leicht wissen bzw. Sie müssen die Verkehrsschilder und Markierungen am Boden beachten.

Die StVO gilt für ganz Österreich, aber je nach baulicher und landschaftlicher Situation wird diese von den Gemeinden nach Bedarf verordnet und von der Ortspolizei kontrolliert.

Anrainer-Parkplatznot ist keine wichtige Begründung, um eine Strafverfügung erfolgreich zu bekämpfen, vielleicht lässt sich der Betrag etwas verringern, aber meistens tut man sich die ganze Action wegen der paar Euro einfach nicht an.

robson1311
Beiträge: 5
Registriert: 29.02.2012, 10:53

Beitrag von robson1311 » 05.03.2012, 17:34

ja, hab das kfz dort hingestellt da die fahrstreifenbreite ca. 3m betrug. der gesetzgeber schreibt, soweit ich weiß, eine mindestbreite von 2,5 m vor. es gibt auch keine beschilderung (halteverbot/parkverbot), nur das einbahnschild und auch keine bodenmarkierung. die vorhandene parkbucht, die sich über die gesamte straßenlänge (ca. 100m) zieht, ist nicht für lieferanten da, sondern für die anrainer und deshalb leider immer verparkt. es gibt auch keine eigene verordnung für diesen straßenabschnitt, es gilt hier die stvo.
deshalb denke ich, dass ich hier keine übertretung begangen habe und würde dann, sobald die strafverfügung kommt, diese beeinspruchen.
hatte vor kurzem ein gespräch mit zwei straßenaufsichtsorganen, die mir bestätigten, dass das parken auf diesen straßenabschnitt zwar schlimm aussieht, doch absolut legal ist.
bitte nochmals um ein statement,
danke

Hank
Beiträge: 1525
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.03.2012, 04:47

Ihnen geht es ja sicherlich in erster Linie darum, eine Strafverfügung möglichst nicht bezahlen zu müssen, dafür gibt es eben Rechtsmittel, siehe Belehrung auf der Rückseite der Verfügung.

Und sonst könnten Sie sich als mündiger Bürger irgendwie - auch wenn es schwer sein mag - versuchen sich in die Gemeindepolitik einzuschalten (Gemeinderat, zuständiger Stadtrat oder gleich zum Bürgermeister), um hier Lösungen zu finden.

Es geht ja nicht wirklich um eine Rechtsfrage, sondern um eine handfeste praktische Frage, nämlich das Dauerthema "Parkplätze", das fast alle betrifft.

Ein mündiger Staatsbürger bringt auch in einem solchen Fall Eigeninteresse und allgemeine Interessen irgendwie in Einklang - in Österreich also frühestens ab 2050.

Im Übrigen ist dies hier ein Diskussionsforum - dass so wenig Leute mit Fachwissen posten, ist wohl als Zeichen der Zeit zu werten, oder?

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste