Arbeitsverbot / Gewerbeausführung

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IT-Service
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Arbeitsverbot / Gewerbeausführung

Beitrag von IT-Service » 22.02.2012, 18:08

Ich bin Website-Provider für eine kleine Antiquitätenseite.

Meine Kundin hat vor Jahren ihr Antiquitätengeschäft verkauft. Sie hat allerdings nicht Ihren Namen mitverkauft (war auch der Firmenname), den Domainname und die "Idee", was immer das heissen mag. Damals hat sich bei dem Vertrag auch unterschrieben, dass sie nie wieder in dieser Branche arbeiten darf!

Nun hat sich die Käuferin gemeldet, dass meine Kundin illegal handelt, also noch immer in diesem Geschäft tätig ist. Was nicht stimmt, da meine Kundin bereits in der Pension ist, was widerum der Grund des Verkaufs ihres Geschäftes war.

Es hat sich herrausgestellt das die bei mir gehostete Website nur eine Abschiedsseite sein sollte, und seit 3 Jahren wieder gelöscht gehört hätte (wurde aber nie beauftragt! Seite wurde von einem Webdesigner erstellt, nicht von mir). So nebenbei, die Seite ist nun gelöscht. Gegen Google Einträge können wir nicht machen.

Nun würde mich aber interessieren:

Ist der Passus, dass sie nicht mehr in der Branche arbeiten darf überhaupt erlaubt? Ihn meinen Augen kommt das einem Arbeitsverbot gleich. Sittenwidrig?

Dürfte sie als Kundenberaterin in der Antiquitätenbranche arbeiten? (vom Vertrag her gesehen)

Vielen Dank, für ihr bemühen ..



MG
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Beitrag von MG » 23.02.2012, 09:04

Ihre Kundin ist Unternehmerin (gewesen). Eine Konkurrenzklausel kann daher ungleich schärfer und umfangreicher ausfallen, als dies z.B. bei Angestellten möglich wäre.

mfG
RA Michael Gruner

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