geliehener pkw-anhänger gestohlen

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Rumsch Tyler
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geliehener pkw-anhänger gestohlen

Beitrag von Rumsch Tyler » 07.02.2012, 17:40

hallo...

habe mir einen pkw-anhänger ausgeborgt der mir aus der garage (verschlossen) gestohlen wurde. wer haftet. rechtlich gesehen

DANKE!



MG
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Beitrag von MG » 07.02.2012, 20:52

...wer glauben Sie?? :roll:

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 08.02.2012, 00:22

ich würde meinen - der Dieb :wink:

Rumsch Tyler
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Beitrag von Rumsch Tyler » 08.02.2012, 14:36

jemand was intelligentes auf lager????

MG
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Beitrag von MG » 08.02.2012, 15:15

Na, Sie haften dem Verleiher natürlich dafür, dass sein Anhänger weg ist, was sonst?

Rumsch Tyler
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Beitrag von Rumsch Tyler » 08.02.2012, 15:49

könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).

bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...

Rumsch Tyler
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Beitrag von Rumsch Tyler » 08.02.2012, 15:49

könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).

bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...

MG
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Beitrag von MG » 08.02.2012, 16:33

Rumsch Tyler hat geschrieben:könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).

bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...
Wäre möglich! Ich hab vielleicht ein wenig ungenau gelesen und hab das "ausgeborgt" irgendwie sofort auf einen "gemieteten" Anhänger etc. hochgerechnet, wo ja regelmäßig Regelungen für Beschädigung, Verlust etc. getroffen werden.

Wenn es sich tatsächlich um eine unentgeltliche Leihe im eigentlichen Sinn gehandelt hat, und nichts Anderes vereinbart wurde, dann haftet der Entleiher nicht für reinen Zufall. Allerdings ist er auch dafür beweispflichtig, dass ihn keinerlei Verschulden trifft.

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