hallo...
habe mir einen pkw-anhänger ausgeborgt der mir aus der garage (verschlossen) gestohlen wurde. wer haftet. rechtlich gesehen
DANKE!
geliehener pkw-anhänger gestohlen
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Wäre möglich! Ich hab vielleicht ein wenig ungenau gelesen und hab das "ausgeborgt" irgendwie sofort auf einen "gemieteten" Anhänger etc. hochgerechnet, wo ja regelmäßig Regelungen für Beschädigung, Verlust etc. getroffen werden.Rumsch Tyler hat geschrieben:könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).
bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...
Wenn es sich tatsächlich um eine unentgeltliche Leihe im eigentlichen Sinn gehandelt hat, und nichts Anderes vereinbart wurde, dann haftet der Entleiher nicht für reinen Zufall. Allerdings ist er auch dafür beweispflichtig, dass ihn keinerlei Verschulden trifft.
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