Hallo,
ich bekam vorige Woche einen Anruf von der Polizei, dass ich mit meinem Sohn (10 Jahre alt) zu ihnen kommen soll, da sie eine Vernehmung mit ihm machen müssen.
Die Polizei hat nämlich eine Anzeige bekommen, dass mein Sohn einen Klassenkameraden geschlagen hat und dieser dann ins Krankenhaus musste.
Ich will mich jetzt informieren, ob eine Vernehmung notwendig ist bzw. überhaupt rechtlich ist. Er ist ja meines Wissens nach bis 14 Jahren sowieso strafunmündig.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Vernehmung und wie hat diese auszusehen? Ich meine damit anwesende Personen, von wem die Vernehmung geführt wird, wie sie aufgebaut ist und welche Fragen dürfen meinem Sohn gestellt werden. Darf ich auch was sagen, da ja bei einer Vernehumg eines Erwachsenen ein anwesender Verwandter zb. nichts sagen darf?
Wir habe jetzt diese Woche den Termin. An wenn kann ich mich vielleicht wenden der mitkommt oder sich die Vernehmung dann durchlest?
mfG
Vernehmung bei Unmündigen
Er ist beschuldigt eine Straftat begangen zu haben, daher ist eine Vernehmung in jedem Fall notwendig und auch rechtlich korrekt.Ich will mich jetzt informieren, ob eine Vernehmung notwendig ist bzw. überhaupt rechtlich ist. Er ist ja meines Wissens nach bis 14 Jahren sowieso strafunmündig.
Dass er noch strafunmündig ist spielt nur insofern eine Rolle, als dass an der Vernehmung jedenfalls eine Vertrauensperson beizuziehen ist (§ 37 Jugendgerichtsgesetz (JGG)).
Die Vernehmung ist in den §§ 164 und 165 Strafprozessordnung (StPO) geregelt.Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Vernehmung und wie hat diese auszusehen? Ich meine damit anwesende Personen, von wem die Vernehmung geführt wird, wie sie aufgebaut ist und welche Fragen dürfen meinem Sohn gestellt werden.
Ja. Siehe § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG).Darf ich auch was sagen, da ja bei einer Vernehumg eines Erwachsenen ein anwesender Verwandter zb. nichts sagen darf?
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