Guten Tag,
hat man auch bei einer Entlassung Anspruch auf ein Dienstzeugnis?
Danke für die Hilfe.
Anspruch auf Dienstzeugnis auch bei Entlassung?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, egal ob Kündigung, Entlassung, Vertragsende auf Verlangen ein schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen.
Verweigert der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis, so kann dies der Dienstnehmer selber mittels mündlich zu Protokoll gegebener Klage beim Arbeits- und Sozialgericht (= Landesgericht in den Bundesländern) durchsetzen, wobei keine Anwaltspflicht besteht und auch keine Gerichtsgebühren fällig werden.
Verweigert der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis, so kann dies der Dienstnehmer selber mittels mündlich zu Protokoll gegebener Klage beim Arbeits- und Sozialgericht (= Landesgericht in den Bundesländern) durchsetzen, wobei keine Anwaltspflicht besteht und auch keine Gerichtsgebühren fällig werden.
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