Hallo. Ich bin zu einer teilbedingten Strafe wegen Betruges verurteilt und habe in der Probezeit erneut einen Betrug begangen. Das Erstgericht hat darauf hin Strafe und Bewährungszeit erhöht. Allerdings habe ich heute eine Ladung vom Oberlandesgericht bekommen, weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat und meine bedingte Entlassung widerufen will. Nun meine Frage: Wenn meine bedingte entlassung widerufen werden sollte, muss ich dann direkt nach der Verhandlung ins Gefängnis, oder bekomme ich eine Frist in der ich mich selbst stellen kann?
Bitte um Eine schnelle Antwort. Vielen Dank!
widerruf einer bedingten Entlassung
Sie Schlimmer - müssen Sie den Politikern usw. alles nachmachen?
Also zuerst muss eine Verurteilung einmal rechtskräftig werden, das dauert mindestens eine Woche, dann hängt es sicher auch von der Auslastung der diversen Justizanstalten ab und natürlich von der Fluchtgefahr bzw. der Gefährlichkeit des Täters. Immerhin sind Sie aber als freier Mann ins Gericht gegangen, oder?
Außerdem muss so eine Verurteilung geschrieben und verschickt werden, zwischen Verurteilung und Vollstreckung können also schon einige Monate vergehen.
Es gibt so etwas wie Haftaufschub, aber damit kennt sich z.B. ein Bewährungshelfer richtig aus, wann die bedeutungsvollen Gründe vorliegen.
Die Verlängerung der Bewährung hat Sie jedenfalls offenbar nicht von weiteren Straftaten abgehalten - da bleibt eigentlich nur der Widerruf.
Hank

Also zuerst muss eine Verurteilung einmal rechtskräftig werden, das dauert mindestens eine Woche, dann hängt es sicher auch von der Auslastung der diversen Justizanstalten ab und natürlich von der Fluchtgefahr bzw. der Gefährlichkeit des Täters. Immerhin sind Sie aber als freier Mann ins Gericht gegangen, oder?
Außerdem muss so eine Verurteilung geschrieben und verschickt werden, zwischen Verurteilung und Vollstreckung können also schon einige Monate vergehen.
Es gibt so etwas wie Haftaufschub, aber damit kennt sich z.B. ein Bewährungshelfer richtig aus, wann die bedeutungsvollen Gründe vorliegen.
Die Verlängerung der Bewährung hat Sie jedenfalls offenbar nicht von weiteren Straftaten abgehalten - da bleibt eigentlich nur der Widerruf.
Hank





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