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funfair
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Beitrag
von funfair » 26.09.2011, 22:10
Und gleich noch eine Frage:
Ist es eigentlich rechtlich ok, wenn ein Netzbetreiber bereits am selben Tag Mahngebühren verrechnet, wenn die Abbuchung nicht durchgeführt werden kann?
Sollte da nicht erst eine Zahlungserinnerung kommen, bevor überhaupt mal eine erste und in weiterer Folge zweite Mahnung kommt mit den dann erst verbundenen Gebühren?
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MG
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Beitrag
von MG » 27.09.2011, 07:21
steht alles in Ihrem Vertrag bzw. den Geschäftsbedingungen....
Und: Was ist Ihrer Meinung nach der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?
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Andreas Hofer4
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Beitrag
von Andreas Hofer4 » 27.09.2011, 16:13
wenn die Zahlung fällig ist, ist zum vereinarten Termin zu zahlen. Danach könnte sofort Klage eingereicht und in der Folge exekutiert werden. - Zahlungserinnerungen/Mahnungen sind oft Praxis, aber gesetzlich nicht notwendig.
Für die Deckung ihres Kontos haben Sie rechtzeitig Sorge zu tragen.
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