Mir ist vergangenes WE etwas aufgefallen...
Ab wann handelt es sich um eine illegale Autowerkstatt?
Wie ist das, wenn jemand privat eine Garage zur Werkstatt umgebaut hat, sich billigste Karren kauft, herrichtet und teuer weiterverkauft?
Zählt das schon als illegale Autowerkstatt?
Vielleicht ist es auch hilfreich zu wissen, dass diese Person keinen Gewerbeschein oder ähnliches besitzt...
Wenn sowas nicht erlaubt ist, an wen kann man sich wenden um sowas zu melden?
LG
Illegale Autowerkstatt?
-
- Beiträge: 224
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Eindeutig "Pfusch" bzw. Verstoß gegen die Gewerbeordnung. Die Person bräuchte jedenfalls einen Gewerbeschein für "Kfz-Technik" und ev. "Handelsgewerbe"; darüberhinaus ist so eine Werkstätte genehmigungspflichtig;
da mit dieser Tätigkeit wahrscheinlich auch ein Gewinn erzielt wird, unterliegt dieser auch der Einkommensteuerpflicht;
Behörden: Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat); Finanzamt, Finanzpolizei;
Anzeigen kann man auch bei der Wirtschaftskammer
da mit dieser Tätigkeit wahrscheinlich auch ein Gewinn erzielt wird, unterliegt dieser auch der Einkommensteuerpflicht;
Behörden: Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat); Finanzamt, Finanzpolizei;
Anzeigen kann man auch bei der Wirtschaftskammer
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 15 Gäste