Vergaberecht - Nachtrag nach Angebotsabgage, vor Vergabe

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Stefan_
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Registriert: 24.08.2011, 10:54

Vergaberecht - Nachtrag nach Angebotsabgage, vor Vergabe

Beitrag von Stefan_ » 24.08.2011, 11:12

hallo,

Folgendes Problem:

zu einem bauvorhaben sind nach ausschreibung die angebote herinnen, im zuge der preisvergleiche ist aufgefallen, dass zwei positionen fehlen bzw. voraussichtlich spätestens bei ausführung zu einem nachtragsangebot führen werden.
die positionen sind nicht sehr groß, ein zusätzliches angebot zu diesen positionen ist vorhanden, ein bietersturz ist somit nicht gegeben.
ein widerruf der ausschreibung soll vermieden werden.

was tun aus sicht des ausschreibers / auftraggebers?

lg, stefan



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 24.08.2011, 23:19

Man soll sich auch Ausschreibungsunterlagen am besten vor der Angebotsabgabe genau anschauen und Rechenfehler vermeiden, weil sonst wird man schlechter gereiht...

Wie wissen Sie überhaupt von einem Angebot eines anderen Bieters? Es werden jedenfalls nicht nur die Preisangebote geprüft, sondern auch in puncto Spekulation und Preisabsprachen!

Ergeben sich bei einer Angebotsprüfung Mängel, so wird von einem infrage kommenden Bieter eine schriftliche Erklärung verlangt werden und man kann ein Abänderungsangebot machen oder man wird aussortiert.

Außerdem sind das Spezialfragen aus der Baudurchführung, wie wär's beim Auslober oder bei der Wirtschaftskammer nachfragen?

Ansonsten keine Ahnung - Hank 8) 8) 8) 8)

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