Guten Tag!
Bitte um Ihre Hilfe, da ich nicht weiß wie ich vorgehen kann/in welchen Gesetzesbuch ich suchen soll!
Folgender Fall: Wir bekommen zu Weihnachten Gutscheine geschenkt (Gutschein mit Ablaufdatum von einem Jahr, gültig bis 12/2010).
Bis jetzt war es immer so, dass man uns sagte, das Ablaufdatum der Gutscheine ist eine buchhalterische Formalität und wir könnten sie natürlich auch später einlösen!
In diesem Monat wollen wir sie einlösen, wir rufen an und es wird uns gesagt, dass es eine Neuübernahme dieses Lokals gab und die jetzigen Besitzer nicht dafür zuständig wären. Wir verlangen die Nummer der ehemaligen Besitzerin, die uns mitteilt, dass das Lokal ihr nicht mehr gehöre und wir außerdem die Frist von einem Jahr überschritten hätten.
1. ist so eine Frist von einem Jahr rechtlich in Ordnung?
2. Ist das Geld verloren, kann ich es mir irgendwie zurückholen?
3. Wer haftet, jetziger oder ehemaliger Besitzer?
4. Auf welche rechtlichen Quellen kann ich mich beziehen?
Bitte um Ihre Hilfe
Vielen dank, lg Vrana Marlies
Gutschein ungültig nach Neuübernahme?
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- Registriert: 29.07.2011, 21:13
Es gibt sicher so etwas wie Allgemeine Geschäftsbedingungen dieser Ex-Firma geben, wo vielleicht auch drinnen steht wie das mit den Gutscheinen abläuft - auch Gutscheine befristen ist zulässig (Vertragsfreiheit) und das andere war eine mündliche Nebenabrede, die auch ihre Gültigkeit hat, aber in diesem Fall mM nach bereits verwirkt ist, weil es das Geschäft nicht mehr gibt.
Es hängt davon ab, ob die vorherige Firma z.B. in Konkurs ging oder ob das Nachfolgegeschäft im Sinne einer Betriebsübernahme die Verträge des Vorgängers übernommen hat, in dem Fall hätten sie als potentielle Kundin ev. noch Chancen die Gutscheine einzulösen.
Wird also von der Höhe der Gutscheinbeträge abhängen, ob man sich Nachforschungen usw. antut (Gericht, Firmenbuch, Handeslregister...)
ligrü Hank

Es hängt davon ab, ob die vorherige Firma z.B. in Konkurs ging oder ob das Nachfolgegeschäft im Sinne einer Betriebsübernahme die Verträge des Vorgängers übernommen hat, in dem Fall hätten sie als potentielle Kundin ev. noch Chancen die Gutscheine einzulösen.
Wird also von der Höhe der Gutscheinbeträge abhängen, ob man sich Nachforschungen usw. antut (Gericht, Firmenbuch, Handeslregister...)
ligrü Hank






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