Gehsteig, Gehweg, Parkstreifen?

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Amtsschimmel
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Gehsteig, Gehweg, Parkstreifen?

Beitrag von Amtsschimmel » 22.07.2011, 16:58

Hallo, ich hab grad Probleme und wollte fragen ob mir jemand hier helfen kann. Folgendes Problem: Habe in einer Seitenstraße im Bezirk Mistelbach/Zaya (NÖ) geparkt für drei Tage, jetzt kam eine Anonymverfügung wegen Falschparken da ich angeblich auf einem Gehsteig geparkt habe. Ich werd diese 40 € sicher nicht zahlen wenn es sich vermeiden lässt, da dieser "Gehsteig" nicht als solcher zu erkennen war. Das Ding war ein Breiter Streifen neben der Fahrbahn, der aber auf der gesamten Länge ebenerdig befahrbar war, also der gesamte "Randstein" war auf die Gesamtlänge abgeschrägt. Hierzu habe ich (leider nur in der deutschen StVO) folgendes gefunden:
"1. Parkverbot

Nach § 12 Nr. 9 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Mit dieser Regelung soll verhindert werden,
dass Rollstuhlfahrer die Straße nicht mehr überqueren könnnen. Das Verbot gilt nur dort, wo ein vom übrigen Bordsteinverlauf
deutlich abgegrenzter Bereich vorhanden ist. Verläuft der Bordsteinverlauf über eine längere Strecke abgesenkt,
so ist die Vorschrift nicht einschlägig, d.h. es darf dort geparkt werden. Ob die Absenkung extra für Rollstuhlfahrer eingerichtet wurde oder ob es sich z.B. um eine Grundstückseinfahrt handelt ist ohne Bedeutung."

Gibt es hier eine äquivalente Regelung für Österreich? Wenn ja, wo in der StVO, ich finde nichts! Beziehungsweise, kann mir jemand definitiv und klar die Frage beantworten wann ein Gehsteig einer ist, bzw. wie man einen solchen erkennt? Darf der auch ununterbrochen abgeschrägt sein und ist trotzdem noch ein Gehsteig oder ist das ein Parkstreifen? Müsste wenn es sich hier um einen Gehsteig handelt eine Verbotstafel Klarheit verschaffen oder nicht? Zusätzlich kommt hier verwirrenderweise noch dazu, dass dieser Streifen (was auch immer der letztendlich ist) völlig isoliert vorliegt, also in keiner Art und Weise mit einem anderen Gehsteig/Gehweg/Parkstreifen zusammenhängt.

Lg an alle die sich hierzu evtl. einschalten, es wäre mir echt ein Anliegen, da ich selbst Student bin und 40€ nicht gerad wenig Geld für mich ist und ein Halbtageslohn wenn ich 10 Stunden arbeite.

Danke im Voraus!



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 23.07.2011, 13:35

Für Gemeindestraßen sind die Gemeinden zuständig (oberste Baubehörde!), kann also sein, dass nur für Ortskundige klar ist, dass es sich hier um einen Gehsteig handelt. Muss man einen Lokalaugenschein machen...

Vieles in der StVO ist wegen des örtlichen Artenreichtums der Bauordnung bzw. der Flächenwidmung und -gestaltung nicht so genau regelbar, d.h. man muss oft aus Indizien Schlüsse ziehen - sagt einem der Hausverstand, dass es sich hier nur um einen Gehsteig gehandelt haben kann oder nicht?

Auf Ihrem Strafbescheid steht sicherlich eine Rechtsmittelbelehrung drauf, also:
Sie können mit gutem Grund Berufung innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde I. Instanz einbringen. Der Einspruch hat jedenfalls aufschiebende Wirkung in puncto Zahlung.

lG Hank 8) 8) 8) 8)

Amtsschimmel
Beiträge: 2
Registriert: 22.07.2011, 16:45

Beitrag von Amtsschimmel » 30.07.2011, 09:39

Hm, vielen Dank für die umfangreiche Antwort, werd mal sehen wie das mit dem Einspruch ist, da auf der Rückseite des Strafbescheids (offiziell) steht, dass erst nach Einleitung des Strafverfahrens Einspruch erhoben werden kann, und vorher kein Rechtsmittel dagegen gültig ist.

Hoffe, dass dieser Mist bald aus der Welt ist,
vielen Dank für die Antwort!

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