Eine Frage zum Mietrecht:
Bin Hauptmieter (unbefristet) in einem Altbau.
Nun erhielt ich am 1.7. einen Mietzahlschein mit einer etwas erhöhten Miete (Betrag war nicht näher aufgeschlüsselt), hatte jedoch bereits am 30.6. die alte Summe inbezahlt.
Theoretisch könnte das aber auch eine Indexerhöhung sein, aber lt. AK steigt meine Miete erst, wenn der Verbraucherpreisindex über 5% steigt (der ist momantan ja niedriger).
Bei uns hängt seltsamerweise nie eine BK-Abrechnung im Haus aus (müßte jedoch sein), ich forderte dann telefonisch eine an.
Bei der Durchsicht der Abrechnung fielen mir 2 unklare Posten auf: "Reinigungsentgelt laut Kollektivvertrag" (Kosten von 2200 EURO jährlich scheinen mir für unser kleines Haus hoch, da nur wenig geputzt wird, Grünanlage, weitere Extras nicht vorhanden), außerdem haben wir nachweislich keinen Hausmeister. Eine Frau reinigt hin und wieder das Stiegenhaus.
Sonst wurde noch eine "Nachverrechnung Müllabfuhr" verrechnet, was wir noch nie hatten - es standen mal im Frühjahr ein Sofa nebst einigen Kleinigkeiten im Hof, die dann nach einigen Wochen weg waren.
Stammten vermutlich aus einer schon lange leerstehenden Wohnung - kann die Entsorgung allen Mietern verrechnet werden?
Bei uns im Haus befinden sich 2 Geschäftslokale (1 Büro und 1 kleines Lebensmittelgeschäft), sowie 8 Wohnungen, 2 davon sind schon länger leerstehend - dürfen die BK dafür auf die restlichen Mieter abgewälzt werden?
Wenn sich alles als korrekt erweist, ab wann ist dann die höhere Miete fällig?
Bedanke mich fürs Antworten!
Renate
Frage zu Miete/Betriebskosten
Danke für die schweren Fragen. Der Vermieter muss auf alle bis 30. Juni die BK-Abrechnung in geeigneter Form darlegen - Auslagen für Hausverwaltung und -betreuung sind auf alle Fälle legitim.
Die betreffenden Paragraphen im MRG sind allerdings lang und umfangreich durch OGH-Urteile angereichert. Man muss sich jeden Fall und jede Abrechnung genau anhand der Unterlagen usw. anschauen.
Die Sache mit dem Sperrmüll ist klassisch geworden in der Wegwerfgesellschaft - niemand ist es gewesen, die Hausverwaltung engagiert dann einen Entrümpler und alle müssen mitzahlen, obwohl die Städte und Gemeinden regelmäßige bzw. auf Antrag kostenlose Entsorgungen durchführen.
Als erstes immer mit dem Vermieter reden und seine Erklärungen zur Kenntnis nehmen und wenn es wirklich strittige und nicht einsehbare Punkte gibt, kann man sich mit den Unterlagen an die AK oder die Mieterschutzvereinigung wenden, was bei letzteren allerdings auf alle Fälle einen kleinen Mitgliedsbeitrag kosten wird (Einschreibgebühr + Jahresbeitrag).
Die entsprechend erhöhte Miete ist an sich ab 1. Juli fällig, der nachzuzahlende Betrag zum übernächsten Zinstermin, also zum 1. August.
Hank

Die betreffenden Paragraphen im MRG sind allerdings lang und umfangreich durch OGH-Urteile angereichert. Man muss sich jeden Fall und jede Abrechnung genau anhand der Unterlagen usw. anschauen.
Die Sache mit dem Sperrmüll ist klassisch geworden in der Wegwerfgesellschaft - niemand ist es gewesen, die Hausverwaltung engagiert dann einen Entrümpler und alle müssen mitzahlen, obwohl die Städte und Gemeinden regelmäßige bzw. auf Antrag kostenlose Entsorgungen durchführen.
Als erstes immer mit dem Vermieter reden und seine Erklärungen zur Kenntnis nehmen und wenn es wirklich strittige und nicht einsehbare Punkte gibt, kann man sich mit den Unterlagen an die AK oder die Mieterschutzvereinigung wenden, was bei letzteren allerdings auf alle Fälle einen kleinen Mitgliedsbeitrag kosten wird (Einschreibgebühr + Jahresbeitrag).
Die entsprechend erhöhte Miete ist an sich ab 1. Juli fällig, der nachzuzahlende Betrag zum übernächsten Zinstermin, also zum 1. August.
Hank




-
- Beiträge: 9
- Registriert: 15.07.2011, 10:18
Meine Fragen
Vielen Dank, jetzt ist einiges klarer.
Ja, das mit dem Sperrmüll ist ärgerlich; mal sehen was die Belegeinsicht ergibt - Jahresgebühr bei Mietervereinigung ist klar, gibt es bei der AK für Mitglieder auch eine BK-Überprüfung?
Ja, das mit dem Sperrmüll ist ärgerlich; mal sehen was die Belegeinsicht ergibt - Jahresgebühr bei Mietervereinigung ist klar, gibt es bei der AK für Mitglieder auch eine BK-Überprüfung?
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 15.07.2011, 10:18
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste