Verziehen des Holzes einer Wohnungseingangs-Flügeltür

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alvaroy
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Verziehen des Holzes einer Wohnungseingangs-Flügeltür

Beitrag von alvaroy » 10.04.2011, 16:16

Guten Tag
Bei meiner Eingangsflügeltür ist ein Flügel derart im obigen Bereich verzogen, daß es im Winter zu einer untragbaren Situation hinsichtlich Wärmeverbrauch (Kosten) u. Zugluft kommt. Kann der Hauseigentümer, in dessen Bereich auch die Haupttüren liegen, eine Reparatur ablehnen? Muß ich gleich den Klagsweg beschreiten? Die Erfahrung zeigt, daß die Hausverwaltungen sich lieber klagen lassen bevor diese freiwillig zahlen.
Außerdem wurden alle Türen (als ich vor ca. 10 J einzog) im selben Stock gestrichen während meine unberücksichtigt blieb.

Vielen Dank für einen Tipp bzw. für einen guten Hinweis



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 13.04.2011, 18:39

Zuerst wird einmal die Ursache zu erforschen sein, dann erst kann man sich über Behebungsmöglichkeiten Gedanken machen. Die Tür austauschen wird dabei der letzte Schritt sein.

Möglicherweise kann mit relativ geringem Aufwand der Mangel behoben werden. Also: Sich selber einmal um eine Lösung bemühen und wenn der Aufwand für Sie als Mieter ist unzumutbar die HV einschalten und drauf pochen, dass Türen und Fenster zum allgemeinen Teil eines Wohnhauses gehören und für die Erhaltung der Vermieter zuständig ist, und zur Not kann das Gericht ihn mit der Besserung beauftragen. Der Rechtsweg ist grundsätzlich immer die zweitbeste Lösung.

Hank 8) 8) 8) 8)

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