Verkehrsbehinderung durch geparktes Fahrzeug?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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GGabriel
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Verkehrsbehinderung durch geparktes Fahrzeug?

Beitrag von GGabriel » 22.03.2011, 09:23

Ich hatte meinen VWlt28 auf einer Parknische am Fahrbahnrand geparkt, er überragte diese um ca.20cm, wie es auch bei PKW ist, wenn die Besitzer nicht so exakt an der Gehsteigkante parken wie ich. Wegen arbeiten am Fahrzeug war die Motoshaube geöffnet, was nur nach öffnen der Beifahrertür und hochklappen der Bank möglich ist. Also: Zustand: Tür offen, Bank hochgeklappt, Motohaube hochgeklappt. Da mehrere Startversuchee mit Strterpilotspray nichts brachten und die Batterie zu schwächeln begann, wollte ich diese zuerst laden, ehe ich es erneut versuchte und hängte sie ans Kabel (verlief über den Gehsteig direkt in mein Haus).
Ich wurde von 3 Polizisten herausgetrommelt (trommeln ans Fenster!) und mußte alles schließen, obwohl es mir sehr schwer fällt wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls mit nur einer Hand, eben der verletzten, die Motorhaube erneut zu öffnen. Hilfe beim Starten oder das Fahrzeeug woanders hinzustellen wurde mir verweigert, ich wurde aber aufgefordert, das Fahrzeu7g woanders hinzustellen - obwohls nicht anspringt :?:
Vor einigen Tagen erhielt ich eine Anzeige: 55 Euro :shock: wegen Verkehrsbehinderndem Parken! Bitte, die Fahrbahn ist an der Stelle 6,60 breit, abzüglich geöffneter Tür verbleiben 5, 13, und ich wohne in einem kleinen dorf. sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass auf der dorfstrase zwei Fahrzeuge gleichzeitig fahren und sich diese ausgerechnet bei meinem Auto treffen, könnten zwei PKW noch passieren, außerdem liegt genau an der Stelle gegenüber die abgeschrägte Gehsteigkante der doppelausfahrtmeines Nachbarn, wo man noch zusättzlich ausweichen könnte.
Da ich nattürlich einsprucch wegen Unverhältnismäßigkeit erhebe, interessiert mich folgendes:
Wie breit muss die verbleibende Fahrbahn sein, damit keine Verkehrsbehinderung vorliegt?
Anmerken möcht ich noch, dass, wenn hier irgendwo Buschenschank ist, die autos kreuz und quer parken und es niemanden interessiert, oder wenn der Besitzer eines mobilen Sägewerks seinen LKW (Führerschein CE) Hängerzug mit Kran auf (nicht neben!) der fahrbahn vor einer Tankstelle parkt, sagt auch keiner was.
Da ich so fahre und parke, dass ich keine Verkehrsstrafen bekomme, muss die Poliozei zu solchen firlefanz greifen, um mich weiter piesakeen zu können! Bitte um Rat!



Hank
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Beitrag von Hank » 23.03.2011, 07:15

Verkehrsbehinderung ist abhängig von der unmittelbaren Verkehrssituation, der Wetterlage und natürlich vom Ermessen der Beamten, d.h. wie ist dieser Straßenabschnitt erfahrungsgemäß in puncto Sicherheit einzustufen? Maßeinheiten sind da nur Richtlinien.

Ich tät' sagen, da kann man nur mehr über die Höhe der Strafverfügung diskutieren, außer Sie haben zwingende Beweise, dass Sie in einer Ausnahmesituation waren und die Beamten diese wesentlich unzutreffend einschätzten.

Allerdings werden Sie sich fragen lassen müssen, in welchem Zustand sich Ihr Fahrzeug befunden hat, wieso die Batterie so schwach beisammen war. Ein schlecht eingestelltes Fahrzeug ist eine Verkehrsbehinderung.

Hank 8) 8) 8)

GGabriel
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Beitrag von GGabriel » 23.03.2011, 10:26

Naja, ich habe von einer Fahrschule einen Richtwert von 5m Fahrbahnrestbreite erhalten, es waren gemessene 5,13m in meinem Fall. außerdem haben wir eine Verkehrsfrequenz von....gegen null (wenig genug, um den Zebrastreifen vor deer gegenüber liegenden Volksschule zu entfernen!). Und gestern habe ich noch etwas interessantes gefunden: Ich parkte in einr legalen Kurzparkzone mit wesentlich mehr Verkehr in der Bezirkshauptstadt, da waren sicher keine 5m mehr frei, es konnten nichteinmal 2 PKW gleichzeitig passieren. Habs natürlich fotografiert und werde es beifügen. Mein auto darf nur mehr bis Ende April gefahren werden (Pickerl bis Jänner 2011) und ich kanns auch nicht mehr herrichten, also zahlt sich eine Einstellung der Einspritzanlage (für weniger Startversuche) plus neuer Starter, weil der nach 3 Versuchen die Batterie leersäuft echt nicht mehr aus.
Ich geb Bescheid, wie es ausgeht!

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