Betrugsanzeige-Anklage (mit nachträglichem Vertrag) verhind?

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MORTULUS
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Betrugsanzeige-Anklage (mit nachträglichem Vertrag) verhind?

Beitrag von MORTULUS » 03.02.2011, 14:31

Hallo !

Zu meiner Geschichte:

Ich wurde ,nachdem ich mich von meiner Freundin getrennt habe, von Ihrer Oma wegen Betrugs angezeigt.

Eckpunkte:

- Meine Ex-Freundin und Ich haben uns vor circa einem Jahr von Ihrer Oma 18000€ (für ein Auto) ausgeborgt gehabt.

- Es geschah damals alles MÜNDLICH

- Das gekaufte Auto wurde OFFIZIELL (da es eine Mitarbeiteraktion 20% war) auf meinen Namen gekauft.

Voraussetzung: Das Auto darf 6 Monate nicht verkauft werden - sonst Strafzahlung an Importeur.

- Es war klar, dass Freundin das Auto nach 6 Monate überschrieben bekommt.

- Die Trennung geschah allerdings in den 6 Monaten.

- Ihre Oma ist bis dato davon ausgegangen, dass das Auto auf meine Ex-Freundin gelaufen wäre.

- Nach der Trennung wollte Ihre Oma haben, dass ICH einen "quasi" Rückzahlungsvertrag/Kredit von 18000€ Unterschreiben soll.
(Was ich natürlich nicht tat - die Summe wurde meiner Freundin + Mir geborgt)


Nun kam eine freundliche Ladung von der Polizei.


In der Zwischenzeit habe ich mich wieder mit der Ex-Freundin "vertragen".

Ihre Oma möchte haben, dass ICH mit der Ex-Freundin einen Vertrag unterschreiben soll, dass WIR uns dazu verpflichten, das Auto zu verkaufen und den Erlös - sowie den Differenzbetrag - an Sie zurückzahlen sollen.


Jetzt meine Frage:

Kann ich so einer "Anklage" beim Staatsanwalt verhindern bzw. umgehen ?

Habe bis jetzt keine Anzeigen bekommen/Anklagen gehabt.

Schätze mal, dass jetzt die Aussagen von Ihrer Oma + 2 Familienangehören (Freundin+Mutter) und mir bei der Staatsanwaltschaft liegen werden und diese AUSWERTEN, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Das wäre eine reine Vorsichtsmaßnahme.


Ich, als Naivling, stelle mir das so vor, dass ich jetzt den Vertrag unterzeichne, sowie Ihre Oma anschließend bei der Staatsanwaltschaft anruft und eben sagt, dass es sich geklärt hat (oder so).



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.02.2011, 20:02

Also die Staatsanwaltschaft hat da überhaupt nichts verloren in der Angelegenheit, außer du bist einschlägig bekannt und vorgemerkt...

Wenn überhaupt, ist es zivilrechtlicher Betrug, also eine reine Vertragsstreitigkeit, die im schlimmsten Fall als Geld-Leistungsklage vor dem Zivilrichter landen und zu beweisen sein wird - über diesen doch recht stattlichen Betrag wurden ja lediglich mündliche Vereinbarungen getroffen.

Aber aus deiner Schilderung sind nur die üblichen Schwierigkeiten im Rahmen einer Trennung zu entnehmen. Und falls die Oma nie und nimmer mit einer möglichen Trennung gerechnet hat, ist sie ganz schön naiv gewesen und selber mit schuld an der Situation.

Was also wurde ursprünglich genau vereinbart, wie, wann und von wem wollte die Oma ihr Geld zurück? Das wird das Entscheidende sein. Neuen Vertrag braucht es da keinen, außer du willst nett sein.

lg Hank 8) 8) 8)

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