Hund von fremdem Hund gebissen

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Joerg Winter
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Hund von fremdem Hund gebissen

Beitrag von Joerg Winter » 22.11.2010, 19:23

Guten Tag!

Meine Frau ist heute mit ihrer Mutter und je einem Hund spazierengegangen. Beide Hunde waren angeleint.
Eine weitere Frau ist mit ihrem Hund an der gegenüberliegenden Straßenseite entgegengekommen. Die Frau, eine stadtbekannte Alkoholikerin, war sturzbetrunken. Ihr Hund ist plötzlich auf unseren Hund losgegangen und sich regelrecht in ihn verbissen. Die Frau hat die Leine einfach fallengelassen und nicht einmal reagiert. Mit Schreien und Tritten hat meine Frau letztendlich den fremden Hund losbekommen. Unserer musste beim Tierarzt sogar genäht werden.
Meine Frau wollte bei der Polizei eine Anzeige machen, der Polizist am Telefon hat aber lediglich gemeint, ein Hund ist eine Sache und sie müsse zum Bezirksgericht und sich einen Anwalt nehmen.

Kann das stimmen?

Welche rechtlichen Schritte kann man gegen die Alkoholikerin unternehmen (Schadensersatz, Tierarztkosten etc.)?

Kann man ihr den Hund wegnehmen lassen? Sie ist häufig betrunken, was ist, wenn er einmal ein Kind anfällt?

War das rechtens, dass der Polizist nicht einmal eine Anzeige aufnehmen wollte?

Danke.

Gruß

Jörg



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 22.11.2010, 22:08

Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der nicht für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt hat und muss Schadenersatz leisten.

Den Hund selber kann man ja nicht wegen Körperverletzung anzeigen, oder? Tierprozesse mit eigenen Tieranwälten gab es im Mittelalter , kein Scherz.

Wenn, dann hätten Sie nur die Frau selber anzeigen können, falls diese den Hund auf Sie gehetzt hätte im Sinne von Körperverletzung bzw. Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Sie können ja selber versuchen, den Fall bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen...

Die Wegnahme des Hundes kann nur die letzte Konsequenz aus einem dauernden Gesetzesverstoß sein, weil sie entweder ins Gefängnis, Heim etc. muss bzw. die Schadenersatzforderungen nicht mehr begleichen kann.

Sie müssen dieser Frau zuerst einmal die Forderung über die Tierarztkosten zukommen lassen und wenn diese nach einer gewissen Frist nicht zahlen will, dann können Sie Mahnklage beim Bezirksgericht einbringen - das ist ein Formular, das man beim Bezirksgericht (Einlaufstelle) erhält und ausgefüllt abgibt und nach vier Wochen kommt, falls die Frau immer noch nicht gezahlt hat, eine Ladung zu einer ersten Tagsatzung.

In der ersten Instanz besteht noch kein Anwaltszwang, erst wenn es in die Berufung gehen sollte.

H.H.H.

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