Haus Verkaufen?

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rene_gstrein
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Haus Verkaufen?

Beitrag von rene_gstrein » 09.11.2010, 04:14

Hallo liebes Forum!

Hätte da mal wieder eine sehr komlizierte Frage oder auch Fragen an euch!
Mein Vater ist vor einiger Zeit eher überraschend verstoreben!
Jetzt brennt die Gemeinde darauf das wir unser Haus das mein Vater Ende der 70er Jahre erbaut hat verkaufen sollten!
Der Grund dafür ist sehr einfach:
Es gab eine öffentliche Baugenehmigung, aber mit einem gewissen Teil des Hauses aber kein Gründbürgerliches Übereinkommen mit dem Nachbar.
Der Nachbar wil für seinen Grund wo unser Haus draufsteht sind 61m² 200.000,- Euro mein Onkel will für den Unteren Stock auch nochmals 100.000,- Euro. Dazu kommen nochmals gute 100.000.- Euro für das Pfandrecht das mein Onkel vom Grundbuch meines Vaters hat dazu!
Das würde einen Betrag von 400.000 Euro ergeben!
Dieser betrag wurde auch so von der Gemeinde vorgerechnet,
aber ich und meine Mutter wollen auch für den ersten Stock, den wir bewohnen auch noch etwas haben, sagen wir mal 150.000,- Euro ink. aller Abzüge!
In der gemeinde wurde uns dann weißgemacht, dass wenn wir verkaufen das dann mit dem Grund mit dem Nachbar geklärt würde!
Aber kann mir jemand veraten, der ein ca. 30 Jahre altes Haus, dass nich einmal Gründbürgerlich geregelt ist um 550.000,- bis 600.000,- Euro kauf!
Unser Versicherungsmarkler hat gesagt, dass das Ganze gute 300.000,- Euro wert sein würde, aber nicht mehr!
Enteignen kann man uns ja hoffe ich nicht!
Sollen wir Unterschreiben, das Haus zu verkaufen- Kann uns die Gemeine dazu zwingen das Haus zu verkaufen?
Welche Schritte können wir sonst noch nachgehen?

Dank für die Antworten!

Habe mich Heute mit einen Anwalt in Verbindung gesetzt, der hat gesagt, dass dieser Fall so komliziert sein würde, dass diesen Fall kein Anwalt übernehmen würde!
weiteres stellte er fest, dass wenn niemand den Abbruch übernehmen sollte, der Abbruch früher oder Später seitens vom Staat Österreich übernommen wird!
Weiteres saget er mir das die Nachbarin für Ihren Grund verlangen könne, wie sie meint!
Nur ist der Grund leider nichts wert, da es sich um keinen Baugrund sondern um einen Freilandgrund handelt!
Da er nicht Umgewiedmet wurde!

LG rene
Zuletzt geändert von rene_gstrein am 09.11.2010, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.



MG
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Beitrag von MG » 09.11.2010, 12:18

Zu allererst: Aufrichtiges Beileid zum Tod Ihres Vaters...

Sie haben in Ihrer Angelegenheit schon einmal gepostet und ich habe Ihnen dringend rechtliche Beratung empfohlen. Diesen Rat wiederhole ich, weil ich aus Ihren Zeilen lesen kann, dass Sie rechtlich nicht alles richtig erkennen, was auch kein Wunder ist, da die Geschichte wirklich ziemlich "ausgerissen" sein dürfte.

Ich kann nicht nachvollziehen, was da genau mit der Gemeinde läuft und wieso die sich einmischt, um Sie zum verkauf zu drängen. Auch die Aussagre, wenn Sie verkaufen würden, dann könnte das Problem mit dem Nachbarn geklärt werden, ist mehr als erklärungsbedürftig. Das würde wohl stimmen, wenn der nachbar der Käufer wäre, ansonsten könnte die Gemeidne das Problem doch auch mit Ihnen klären....sehr seltsam.

Zu klären ist jetzt auch, wer eigentlich Eigentümer der Liegenschaft wird (Erbschaft). Eine Einantwortung dürfte ja noch nicht stattgefunden haben.

Dann sollte man abklären, was der in Anspruch genommene Grund des Nachbarn wirklich wert ist.Bei der Summe, die der Nachbar fordert müsste sich Ihr Fall wohl in einer Tourismus Hochburg im Westen Österreichs abspielen, oder?

Ich versteh auch nicht, was es mit "dem Stockwerk" des Onkels auf sich hat. Ist der Onkel Miteigentümer/Erbe/Wohnungsberechtigter???

Gleiches gilt für Sie und Ihre Mutter.

In Ihrem früheren Beitrag haben Sie auch geschrieben, dass ein Abbruchbefehl erlassen wurde.

Die Gemeinde kann Sie natürlich nicht zwingen, zu verkaufen, aber wenn finanzielle Forderungen der Gemeinde entstehen (Baustrafen, Zwangsstrafen, Ersatzvornahme Abriss usw usw, dann können diese Forderungen zwangsweise (Versteigerung) herein gebracht werden.

Zusammenfassend daher: Ohne genaue Sichtung aller Unterlagen kann man Ihnen leider nicht detailliert Auskunft geben und ohne ausführliche rechtliche Beratung sollten Sie keine Schritte setzen.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 09.11.2010, 14:13

Gstrein ist auf alle Fälle ein Tiroler Name (Ötztal?).

Jedenfalls ist es in vielen Gemeinden üblich, dass die Gemeinde jungen Familien irgendwie ein Grundstück zur Verfügung stellt, damit auch die Leute nicht abwandern vom Dorf.

Und man weiß ja auch was in Tirol mit den Agrargemeinschaften für Machenschaften ablaufen und vielleicht deswegen die grundbücherliche Eintragung des besagten Gebäudes irgendsoeine halbseidene Konstruktion ist. Man kennt weiters ja diese ganzen "Geschäfte", um das Grundverkehrsgesetz zu umgehen, so mit Miete auf 100 Jahre usw.

In diesem Fall spielt sicher auch die sog. "soziale Kontrolle" eine herausragende Rolle, jeder kennt jeden, alles hängt mit allem zusammen und wie es den Gemeinden finanziell geht, weiß man eh':

Keine Getränkesteuer mehr, mühsamer Finanzausgleich, an den unmöglichsten Grundstücken Zweitwohnsitze und für Wasser, Straßenerhaltung, Winterdienst usw. ist die Gemeinde zuständig, ohne eigene Einnahmen dafür zu erhalten.

Sich da rechtlich durchsetzen bringt eher wenig, weil man muss/will ja weiter im Dorf leben, oder?

Herzlichst Hank Hinterseer 8) 8) 8)

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