Teilungsklage Einfamilienhaus nach Erbschaft

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kdk
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Teilungsklage Einfamilienhaus nach Erbschaft

Beitrag von kdk » 15.10.2010, 11:33

hallo,
meine mutter hat dieses jahr gemeinsam mit ihrer schwester das einfmilienhaus ihrer mutter 50:50 geerbt. meine tante möchte nun eine teilungsklage mit anschließender versteigerung der leigenschaft erwirken, wobei in dem brief ihres anwalts steht, dass meine mutter die kosten für die klage zu tragen hat.
nun meine konfusion:1. besteht nich ein widerspruch erst eine teilungsklage anzudrohen und gleichzeitig eine versteigerung??
2. muss nicht die klagende partei erst die kosten tragen, bis es zu einer gerichtlichen entscheidung kommt?

wie soll man vorgehen, was kann im schlimmsten fall passieren?

PS: meine mutter will das elternhaus unbedingt behalten, kann aber den geforderten auszahlungsbetrag von 75.000 euro nicht bezahlen.

Danke
K.



MG
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Beitrag von MG » 15.10.2010, 14:13

Jeder Miteigentümer kann mit einer Teilungsklage die Aufhebung des Miteigentums begehren. Wenn eine tatsächliche Teilung ("Naturalteilung") etwa durch Wohnungseigentumsbegründung nicht möglich ist, dann bleibt nur die Zivilteilung, also die Versteigerung und die Aufteilung des Erlöses, darauf ist offenbar die Klage gerichtet.

Die Kosten hat Ihre Mutter zu tragen, wenn Sie sich der Klage widersetzt und das Verfahren verliert. Wurde sie vorher nicht aufgefordert, einer Versteigerung/Verkauf etc. zuzustimmen, dann hat sie keinen Anlass zur Klage gegeben und könnte bei entsprechendem Vorgehen ganz frei von Kosten bleiben.

So wie Sie es schildern, dürfte sie aber in ihrem Wunsch, das Haus zu behalten, da schon enstprechende Äußerungen abgegeben haben.

Da im Verfahren aufgrund des Streitwertes ohnedies Anwaltszwang sein dürfte, sollte sich Ihre Mutter jedenfalls rasch um anwaltlichen Beistand bemühen, damit die erforderlichen Reaktionen gesetzt werden können.

Im übrigen sind Versteigerungen nicht gerade der idealste Weg, eine Immobilie zu Geld zu machen....


mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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