Ich bin aus Wien und
seit 05.2008 als sozialversicherungspflichtige unselbständige mit den ausreichenden Versicherungszeiten UND
seit 09.2008 auch als selbsständige, junge Unternehmer, als Kleinunternehmer mit Gewerbeschein
beschäftigt.
bei der Selbsständigkeit habe ich die Ausnahmeregelung bei GSVG benutzt und daher bezahle ich nur Unfallversicherung und keine Pensionsversicherung und keine Krankenversicherung bei GSVG.
Meine Frage ist:
Wenn ich jetzt nicht mehr als unselbständige arbeiten möchte und zum AMS gehe und meine Anspruch an ALG erwerbe aber keine ALG beziehe und weiter als Selbsständigkeit arbeite, und später irgendwann meine ALG beziehen möchte und nebenbei zusätzlich als Selbsständige bis Geringfügiggrenze arbeiten möchte.
ist möglich?
Für jede weitere Hilfe und Empfehlung bin ich dankbar.
MfG
nikta
Selbsstä. und unselbsstä. Beschäftigung &Arbeitslosengel
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