Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage: Ich habe mir bei einer Leihfirma in Österreich ein Quad ausgeliehen. 300 Euro Kaution und ne Unterschrift auf einen Zettel, wo nicht mal auf die AGB hingewiesen wird. Jetzt habe ich mit dem Quad einen Unfall gehabt, ich war nicht zu schnell, nicht fahrlässig, bin aber von der Strasse abgekommen wegen zu wenig Übung mit dem Gerät. Jetzt hat das Kfz aber laut AGB keine Vollkasko und ich soll die gesamte Reperatur des Gerätes selbst begleichen. Sind immerhin 3500 Euro weil sonst noch was kaputt ist. Ein neues Gerät dieser Klasse kostet ohne Mwst. ungefähr gleich viel....
Weiß jetzt nicht was ich da am gescheidesten machen soll...
Mfg
Miet-kfz Schaden
Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als den von Ihnen zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Wie hoch dieser tatsächlich ist, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn die angemessenen Reparaturkosten den ZEITWERT des Fahrzeuges nicht übersteigen, dann sind die Reparaturkosten zu ersetzen.
Bei Mietfahrzeugen können dann noch Stehtage dazu kommen usw. usw.
Allgemein daher der Tipp. Mietvertrag aufmerkam VORHER durchlesen und genau wegen allf. Versicherungen erkundigen und auch im Vertrag vermerken lassen! Ganz gefährlich z.B. auch, wenn es sich um kein zum öff. verkehr zugelassenes Quad handelt und Sie jemanden verletzen und Sie keine private Haftpflicht haben.
mfG
RA Michael Gruner
Bei Mietfahrzeugen können dann noch Stehtage dazu kommen usw. usw.
Allgemein daher der Tipp. Mietvertrag aufmerkam VORHER durchlesen und genau wegen allf. Versicherungen erkundigen und auch im Vertrag vermerken lassen! Ganz gefährlich z.B. auch, wenn es sich um kein zum öff. verkehr zugelassenes Quad handelt und Sie jemanden verletzen und Sie keine private Haftpflicht haben.
mfG
RA Michael Gruner
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