STGB §95 - Unterlassung der Hilfeleistung

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Herwig Posedu
Beiträge: 1
Registriert: 07.03.2010, 21:56

STGB §95 - Unterlassung der Hilfeleistung

Beitrag von Herwig Posedu » 07.03.2010, 22:09

Hallo,

ich würde gerne wissen, wann es "offensichtlich" ist, dass "hilfe erforderlich" ist.

welche "medizinischen" grundkenntnisse werden denn hier vorausgesetzt, insbesondere dann, wenn kein unfall oder ähnliches im zusammenhang stehen.

wäre schön, wenn ich feedback bekäme :)

lg

herwig



Fegl Furioso
Beiträge: 13
Registriert: 11.03.2010, 21:33

Beitrag von Fegl Furioso » 11.03.2010, 21:42

Hallo, vom durchschnittlichen Bürger wird nicht viel verlangt. Minimale Anforderung ist, dass er Hilfe holt, per Handy oder sonstwie.
Wenn man es sich nicht selber zutraut, erste Hilfe zu leisten, kann einem dies nicht vorgeworfen werden.

Offensichtliche Hilfe muss wohl nicht näher erklärt werden.

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