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Alexandra Ankudinova
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- Registriert: 24.02.2010, 13:20
Beitrag
von Alexandra Ankudinova » 24.02.2010, 13:23
Die rechtliche Frage:
Für den Fall, wenn eine AG ein Gesellschafter der GmbH (die GmbH 100 % die Tochterfirma ist).
Beim Konkurs der GmbH, wird die AG die Verantwortung tragen?
vielen Dank im Voraus
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MG
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Beitrag
von MG » 25.02.2010, 09:26
Was meinen Sie mit "Verantwortung"? Wenn die AG ihr Stammkapital vollständig einbezahlt hat und sonst nicht irgendwelche Besonderheiten vorgefallen sind, dann gibt es keine darüber hinausgehende Haftung. Verantwortung tragen hauptsächlich einmal der/die Geschäftsführer.
mfG
RA Michael Gruner
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