Person A hat ein Wasserbett zu verkaufen. Person A wendet sich daraufhin an Person B. Person B hat interesse an dem Bett und stellt ein Angebot. Es kommt ein mündlicher Vertrag zu stande.
Person A überlegt es sich und will 3 Tage später von dem Verkauf zurück treten. Person B besteht auf den Vertrag und will daraufhin Klage einreichen.
Frage:
Wie lange hat Person B Zeit um eine Klage ein zu reichen bzw. einen Anwalt ein zu schalten? Es gibt ja sicherlich eine Klagefrist. Was gibt es dazu zu sagen?
mfg
Kungen
Klagefrist bei Vertragsbruch!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 36 Gäste