Fahrererhebung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Michael Zeitlinger
Beiträge: 1
Registriert: 22.01.2010, 11:47

Fahrererhebung

Beitrag von Michael Zeitlinger » 22.01.2010, 12:18

Hallo

Mir wurde gerade Schriftlich mitgeteilt dass ich vor ein Paar tagen eine Geschwindigkeitsübertretung hatte. Als Beilage einen Zettel zur Fahrererhebung. Habe somit bei der Zuständigen Dienstelle der Polizei angerufen, mir wurde mittgeteilt das eine Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet stattgefunden hatt und sie mir keine genaueren angabengeben können.

Meine Frage , mit welcher Strafe kann oder muss ich mindestens Rechnen?
Ist eine Fahrererhebung zwangsläufig mit dem Führerscheinentzung verbunden.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen
MFG Michael



Mike2
Beiträge: 2
Registriert: 27.01.2010, 20:07

lenkererhebung

Beitrag von Mike2 » 28.01.2010, 21:32

Eine Lenkererhbung deutet auf eine Anzeige hin (anstelle einer Anonymverfügung) . Heißt aber vorerst nur, daß eine etwas höhere Strafe droht (ab 40,-) oder so ..

es wird ein Verfahren eröffnet, in dem man aber Einspruch (bis zu einem jahr) erheben kann .. und nötigenfalls einen Anwalt beiziehen kann.

sonst nix ...

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