Hallo,
Ich wollte nachfragen ob es stimmt, dass einem als Sohn/Tochter einer verstorbenen Person ein Pflichtanteil von 12% der Erbmasse zusteht-?
Noch wichtig wäre zu wissen ob sich diese 12% nur auf das im Testament beschriebene Erbe beziehen ODER ob man in den 12% das gesamte Vermögen dieser Person berücksichtigen muss ( zB. wenn diese Person zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat- und eventuell dadurch das spätere Vermögen verringert hat)
Dankeschön für die Hilfe!
Erbe- 12% Pflichtanteil?
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles, also keine feste Größe.
Sind Sie das einzige Kind des/der Verstorbenen und es gibt auch keinen Ehegatten, dann wäre Ihr gesetzlicher Erbteil 100% (Sie wären Alleinerbe), daher ist der Pflichtteilsanspruch 50%. Dieser Anspruch besteht aber nur in Geld gegen den/die Erben.
Ob Schenkungen an- bzw. einzurechnen sind, kann man so global nicht beantworten, dazu muss man die Schenkungsverträge, das Testament usw. usw. im Detail überprüfen.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Sind Sie das einzige Kind des/der Verstorbenen und es gibt auch keinen Ehegatten, dann wäre Ihr gesetzlicher Erbteil 100% (Sie wären Alleinerbe), daher ist der Pflichtteilsanspruch 50%. Dieser Anspruch besteht aber nur in Geld gegen den/die Erben.
Ob Schenkungen an- bzw. einzurechnen sind, kann man so global nicht beantworten, dazu muss man die Schenkungsverträge, das Testament usw. usw. im Detail überprüfen.
mfG
RA Michael Gruner
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