Hallo Community,
ich habe voreinigen Tagen einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten. Dieser schreibt mir, dass ich eine Unterlassung unterschreiben soll und einen Schadenersatz inklusive Anwaltskosten bezahlen soll, weil ich gegen die Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht verstoßen habe. In der Unterlassung steht, dass ich keine kreditschädigende Äußerung mehr über die Firma machen soll.
Vorgeschichte:
Ich war als freier Mitarbeiter bei einer Firma tätig. Ich habe dort vertraglich nichts unterschrieben. Nun hatte ich versucht einen Kunden von der Firma abzuwerben, weil er mir leid tat. Ich wusste nämlich wenn er bei dieser Firma sein Projekt machen würde, dann würde es auch scheitern. Der Kunde entschied sich bei der Firma zu bleiben. Und ich habe
Nun ist mein Arbeitgeber dahinter gekommen und hat das Dienstverhältnis beendet. Ich habe es hingenommen und mich bei ihm entschuldigt und ihm versichert keinen seiner kunden mehr zu kontaktieren. Da wir trotz alldem glaubte, dass wir friedlich voneinander gegangen sind, war ich über das Schreiben von seinem Anwalt sehr überrascht.
Meine Frage ist nun:
Was kann mir rechtlich passieren ? Ich bin bereit die Unterlassung zu unterschreiben, aber ich finde aber den Schadenersatz eine frechheit, weil kein Schaden enstanden ist, weil der Kunde geblieben ist. Außerdem hat mein ehemaliger Arbeitgeber mein letztes Honorar noch nicht gezahlt. Als freier Mitarbeiter ist man ja eigentlich selbstständig. Hat man als Selbstständiger überhaupt treuepflicht und verschwiegenheitspflicht gegenüber den Arbeitgeber, den ich eher als Auftraggeber sehe ? Ich habe ja nichts unterschrieben.
Bin über jede Antwort dankbar.
Schadenersatzforderung bei unlauteren Geschäftspraktiken
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste