Hallo,
Vielleicht kann mir einer einen Tipp geben zu folgendem Thema:
Ich habe vor kurzem in einer Kurzparkzone geparkt und ordnungs-
gemäss einen Parkschein korrekt ausgefüllt. Dennoch habe ich eine
Organstrafverfügung bekommen mit dem Text: "Parkschein fehlte".
Ich habe mir also von einer fremden Person bezeugen lassen, dass
ein korrekt ausgefüllter Parkschein vorhanden war und Einspruch
eingelegt. Die Dame beim Magistrat sagte mir aber, dass der Park-
schein nicht mehr gültig wäre (nur bis 2007) und deswegen die Ver-
fügung ausgestellt wurde.
Nun meine Frage an Euch:
IST ES RECHTLICH ZULÄSSIG, DASS EIN UNGÜLTIGER PARKSCHEIN
MIT DEM DELIKT "PARKSCHEIN FEHLTE" GLEICHGESTELLT WERDEN
KANN OBWOHL DIE SACHLICHE BEGRÜNDUNG TATSÄCHLICH EINE KOMPLETT UNTERSCHIEDLICHE IST?
Danke für Euren Input und Rat!
Organstrafverfügung - Parkschein fehlte zulässig ?
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