Sachverhalt:
A hat Berechtigung zur Zufahrt und Abstellung eines KfZ auf einem nummerierten Parkplatz auf Privatgrund (Durch Tafel und Schranken erkennbar).
A hat ein Motorrad auf diesem Privatgrund, ausserhalb des gekennzeichneten Bereichs abgestellt. Stellplatz war in keiner Form behindern, auf Brachfläche.
Abschleppunternehmen T schleppt ab und verlangt Abschleppkosten von A.
Frage: Ist hier die Selbsthilfe gerechtfertigt? War die Abschleppung gerechtfertigt? Ist die Einhebung der Abschleppkosten gerechtfertigt?
Abschleppkosten bei Abschleppung von Privatgrund
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