Hallo
Ich habe eine Frage und würde mich gerne deswegen an euch Experten wenden.
Und zwar ... mein Zivildienst endet mit 30.11 und ich war vorher in einen Einzelhandel beschäftigt, daher ich aber die Firma wechseln möchte rief ich bei meinen vorigen Arbeitergeber an ( Einzelhandel) und erklärte die Situation und sagt das ich das Dienstverhältnis auflösen möchte,
kurzer Dialog personal chefin und mir
Personal : "Sie wissen aber schon das Sie eine Kündigungsfrist haben?"
Michi :" Ich dachte daher ich beim Zivildienst bin das die nicht zählt, aber interessant, wie siehts mit einer einvernehmlichen Lösung aus ?"
Personal chefin stimmte den zu und gewährte die Einvernehmliche Lösung, jetzt wll Sie aber das ich diese erst am 30.11 unterschreiben komme ... hab jetzt ein paar fragen
1) Hab ich eine Kündigungsfrist nach dem Zivildienst ?
2) hab ich ein Nachteil wenn ich das erst am 30.11 unterschreibe ?
3) WIe kann ich sonst noch das Dienstverhältnis auflösen ?
Wär euch für ne Antwort sehr dankbar
Lg
Mike
Dienstvertrag auflösen ?
Hallo!
1) Der Zivildienst ändert prinzipiell nichts an Ihren Kündigungsmodalitäten; der erweiterte Kündigungsschutz betrifft vornehmlich den Arbeitgeber. Daher gilt die allgemeine Regelung: Wenn Sie Angestellter sind (vorbehaltlich etwaiger, abweichender Regelungen durch Kollektivvertrag) beträgt Ihre Kündigungsfrist einen Monat, zum Monatsletzten (§ 20 (4) Angestelltengesetz). Wenn Sie daher zB heute kündigen, endet ihr Dienstverhältnis am 31.12.
2) Prinzipiell nicht. Auch mündliche Verträge sind wirksam und da sie mit der Personalchefin die einvernehmliche Auflösung vereinbart haben ist diese auch zu Stande gekommen. Ein einseitiger Widerruf seitens des Arbeitgebers ist nicht möglich. Allerdings erleichtert ein Schriftstück den Beweis, wenn es zu "Mißverständnissen" kommen sollte.
3) Außer Kündigung und einvernehmlicher Auflösung gibt es nur noch den berechtigten vorzeitigen Austritt (das Äquivalent zur Entlassung). Dafür hätte der Arbeitgeber aber einen Austrittsgrund liefern müssen, was Ihrer Schilderung nach nicht der Fall ist.
lg
-- Ohne Gewähr für die Richtigkeit --
1) Der Zivildienst ändert prinzipiell nichts an Ihren Kündigungsmodalitäten; der erweiterte Kündigungsschutz betrifft vornehmlich den Arbeitgeber. Daher gilt die allgemeine Regelung: Wenn Sie Angestellter sind (vorbehaltlich etwaiger, abweichender Regelungen durch Kollektivvertrag) beträgt Ihre Kündigungsfrist einen Monat, zum Monatsletzten (§ 20 (4) Angestelltengesetz). Wenn Sie daher zB heute kündigen, endet ihr Dienstverhältnis am 31.12.
2) Prinzipiell nicht. Auch mündliche Verträge sind wirksam und da sie mit der Personalchefin die einvernehmliche Auflösung vereinbart haben ist diese auch zu Stande gekommen. Ein einseitiger Widerruf seitens des Arbeitgebers ist nicht möglich. Allerdings erleichtert ein Schriftstück den Beweis, wenn es zu "Mißverständnissen" kommen sollte.
3) Außer Kündigung und einvernehmlicher Auflösung gibt es nur noch den berechtigten vorzeitigen Austritt (das Äquivalent zur Entlassung). Dafür hätte der Arbeitgeber aber einen Austrittsgrund liefern müssen, was Ihrer Schilderung nach nicht der Fall ist.
lg
-- Ohne Gewähr für die Richtigkeit --
Rechtlich gesehen können Sie nur unter Einhaltung der Frist kündigen; der Vertrag läuft trotzdem bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter. Kommen Sie in dieser Zeit nicht zur Arbeit, so bedeutet das einen Bruch des Arbeitsvertrags, nach dem Sie ja zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. (Mögliche) Folgen (ob der Arbeitgeber davon Gebrauch macht ist eine andere Frage):
-Verlust des Endgelds für diesen Zeitraum (eigentlich selbstverständlich)
-Da Fernbleiben von der Arbeit wie gesagt einen Vertragsbruch darstellt kann der Arbeitgeber Sie auch (fristlos) entlassen. Daraus können Probleme bei Abfindung/AMS entstehen.
-Wenn kurzfristig kein Ersatz für Sie gefunden werden kann und dem Arbeitgeber dadurch ein Schaden entsteht kann er Sie uU zum Schadenersatz heranziehen.
-Außerdem macht es sich im Lebenslauf nicht besonders gut...
Alles in allem ist das daher wohl die schlechteste Option...
lg
-Verlust des Endgelds für diesen Zeitraum (eigentlich selbstverständlich)
-Da Fernbleiben von der Arbeit wie gesagt einen Vertragsbruch darstellt kann der Arbeitgeber Sie auch (fristlos) entlassen. Daraus können Probleme bei Abfindung/AMS entstehen.
-Wenn kurzfristig kein Ersatz für Sie gefunden werden kann und dem Arbeitgeber dadurch ein Schaden entsteht kann er Sie uU zum Schadenersatz heranziehen.
-Außerdem macht es sich im Lebenslauf nicht besonders gut...
Alles in allem ist das daher wohl die schlechteste Option...
lg
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