Bürgschaft
Bürgschaft
Ist eine einmal geleistete Bürgschaft endgültig oder kann sie durch rechtliche Maßnahmen außer Kraft gesetzt werden?
RE: Bürgschaft
Wenn da kein Willensmangel oäm. vorliegt, dann gilt die Bürgschaft. Aber es sind alle möglichen Endigungsgründe denkbar (zB wenn die Hauptschuld vom Schuldner beglichen wurde, oder alle Beteiligten einigen sich, dass der Bürge aus seiner Pflicht entlassen wird..)
mfg, Akita
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