Guten Tag werte User,
weiss jemand, ob im Falle eines Bettwanzenbefalls (wohlgemerkt vom Vormieter), der durch einen Schädlingsbekämpfer (hoffentlich) behoben wurde
1.) der Nachmieter darüber informiert werden muss??
2.) wenn ja, wer hat die Informations-Schuld gegenüber dem Nachmieter (Vormieter oder Genossenschaft)
3.) Ist der Vormieter bei "Nichtinformation" des Nachmieters im Falle einer Ablöse für Möbel (Küche, Kästen) rechtlich belangbar, zumal ja lt. Schädlingsbekämpfungsfirma und Genossenschaft kein Befall mehr sein dürfte ... ??
Zusatzinfo: Bettwanzen sind lt. einer dritten, unabhängig befragten Schädlingsbekämpfungs-Firma kein dem Gesundheitsamt meldepflichtiger Schädling
Wäre toll wenn hier jemand einen Rat hätte ...
Vielen Dank im Voraus
MFG
Information an Nachmieter über Schädlinge
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