Einspruchsfrist Zivilrecht

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Sonja Grubner
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Einspruchsfrist Zivilrecht

Beitrag von Sonja Grubner » 13.08.2009, 11:26

Hallo!

Habe einen eingeschriebenen Brief bekommen. Die Einspruchsfrist war von 12. Juni bis 12. Juli. Habe am 13. Juli den Einspruch eingeschrieben weggeschickt, da der 12. Juli ein Sonntag war und nun die Ablehnung des Einspruchs bekommen. Wenn die Einspruchsfrist an einem Sonntag endet, kann man da nicht am nächsten Werktag Einspruch erheben??

Lg :?:



MG
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Beitrag von MG » 13.08.2009, 12:15

Zuerst wäre zu klären, WAS Ihnen WANN und vor allem WIE zugestellt wurde. Dann kann man überprüfen, ob die von Ihnen angenommene Frist überhaupt stimmt.

Sollte die Frsit von Ihnen richtig berechnet worden sein und sie würde an einem Sonntag enden, dann wäre der Montag tatsächlich Fristende, aber ich befürchte, dass Sie sich da möglicherweise vertan haben.

Holen Sie RASCH anwaltliche Auskunft ein, vielleicht hat ja doch das Gericht nicht recht, oder Sie können mit einem ANTRAG AUF WIEDEREINSETZUNG oä :!: noch etwas retten.

MfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at

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