hallo,
ich habe da eine prinzipielle frage zur pensionsversicherungsanstalt und ihren pensionsbescheiden.
kann und wenn ja in welcher frist die PVA ihren bescheiden über eine zugesprochene pension berichtigen und einen positiven bescheid widersprechen (stichwort: Berichtigungsbescheid)?
hintergrund ist ein "rechenfehler" seitens der PVA, welche im ursprünglichen bescheid zu viele versicherungsmonate berücksichtigt hat, wodurch der pensionsanspruch gewährt werden würde, die tatsächlichen versicherungsmonate sind jedoch weniger als im von der PVA versandten bescheids.
vielen dank für auskünfte!
Darf Pensionsversicherungsanstalt Bescheide korrigieren?
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