LUTZ - Kaufvertrag über Internet?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

LUTZ - Kaufvertrag über Internet?

Beitrag von JUSLINE » 01.06.2004, 00:32

Ich habe über die Homepage des Möbelhauses eine unverbindlige Anfrage gestartet ob diese eine Couch lagernd hatten.



Darauf hin bekam ich die Antwort, ja sie sei lagernd und würden sie für mich reservieren. Ich meinte dann ich komme dann vorbei um sie mir anzuschauen.



Als ich dann vorbei kam schaute ich mir die Couch an und merkte da sie mir absolut nicht zusagt, und verlies das Geschäft ohne jemanden bescheid zu geben.



Jetzt habe ich schon 2 Briefe bekommen (allerdings höflich) in denen steht ich sollte mich doch melden, wegen dem Kaufvertrag??? Ich frag mich welcher Kaufvertrag? Habe nichts unterschrieben, und dies nur per E-Mail abgewickelt.



Habe heute eine Mail geschrieben das ich diese Anfrage storniere.



Frage!?! Hier ist doch kein Kaufvertrag zustande gekommen oder?



Wäre über eine Antwort sehr dankbar!



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: LUTZ - Kaufvertrag über Internet?

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2004, 08:20

Wenn Sie hier keine ausdrückliche Bestellung aufgegeben haben (www.carryhome.at?), dann ist mE kein Kaufvertrag zustandegekommen. Auf der Webseite ist die Rede von "persönlicher Wunschliste", "Merkliste", "Anfrage". Mit "Kaufvertrag" konnte auch gemeint sein, dass ein Kaufvertrag gemacht werden sollte. Natürlich können Sie klarstellen, dass Sie nunmehr nicht mehr interessiert sind, - waren ja dort und haben sich die Sache angesehen, - hat nicht zugesagt.



Also ich würde die Intenetaktion nur als Angebot zur Anfrage an eine bestimmte Möbelhaus-Filiale verstehen, bekanntzugeben, ob ein Artikel so lagernd ist, dass man ihn - bei näherem Interesse und Gefallen - auch gleich mitnehmen könnte ("carryhome"). Wenn dann die Antwort ist: ja, der Artikel ist da, dann können Sie vorbeischauen. Verpflichtet sind Sie mE zu nichts. Wäre ja nett, wenn Sie dort oder per Email- wie jetzt auf dieses Nachfragen hin - bekanntgeben, dass Sie nicht mehr interessiert sind. Andererseits wäre auch eine Klarstellung wünschenswert seitens der Möbelhauses, dass Sie nicht zum Kaufvertrag verpflichtet sind. mfg, Akita


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: LUTZ - Kaufvertrag über Internet?

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2004, 14:55

Sehr geehrte Akita



Vielen Dank für Ihre Antwort. Mittlerweile hat sich die Geschichte erledigt und zwar postiv für mich. Da ich nochmals einen Brief bekommen hab, hab ich mich an den Kundenservice gewandt und nicht mehr an die Filiale, und dieser hat sich dann bei mir gemeldet und entschuldigt. Es sei jetzt alles erledigt!



Ich bin wirklich sehr erleichter, dass es aus der Welt geschafft ist!



Bienchenz3


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: cosmos und 55 Gäste