Im Drogenrausch Handyvertrag gemacht
Im Drogenrausch Handyvertrag gemacht
Unser Sohn hat im Drogenrausch bei einem Mobilnetzanbieter einen Haupt und drei Partnerverträge gemacht, sich natürlich die besseren Handy genommen, um die dann im Tausch gegen sein Suchtmittel möglichst viel zu bekommen. Nach der Ernüchterung gestand er uns diese Aktion, er ist schon 26 Jahre hat in einer Lebensgemeinschaft einen lieben Sohn und die Jungfamilie bewegt sich am Existenzminimum. Ich Habe sofort mit dem Telecom Betrieb Kontakt aufgenommen, denen das Problem beschrieben und ersuchte um Ratenvereinbarung. Die Antwort war alles andere als human und von sozialer Inteligenz, das Ratenansuchen wurde abgelehnt, wir haben nicht einmal noch eine Rechnung bekommen, aber die Androhung, dass die Forderung an ein Inkassobüro übergeben wird. Ist das nicht Formverlassend ?, da entstehen enorme Mehrkosten, wenn es hart auf hart geht bekommen die von unserem Sohn null, da er am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar ist, und seine Partnerin durch das Kind nur Teilzeitarbeiten kann. Können die klagen? gilt da der Zahlungwille?[/b]
...das Problem ist, dass auch bei Ungültigkeit des Vertrages (wegen der zeitweiligen Geschäftsunfähigkeit infolge Rausch) ein Ersatzanspruch auf den Wert der Handys gegeben ist. Man kann niemanden zu Ratenzahlungen zwingen. Ob das Vorgehen des Betreibers aber sinnvoll ist, lasse ich dahin gestellt.
MfG
Michael Gruner
MfG
Michael Gruner
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