§73 Abs.2 TKG 2003

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Gaenserndorfer
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§73 Abs.2 TKG 2003

Beitrag von Gaenserndorfer » 27.02.2009, 15:41

Hallo!
Da ich gerade dabei bin eine Arbeit über das TKG zu schreiben ersuche ich um Information. Konkret geht es um den § 73 TKG in dem es im Abs. 2 heißt:
"(2) Bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen müssen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie der ungestörte Betrieb anderer Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen gewährleistet sein. Bei der Gestaltung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ist unter Beachtung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit auch auf die Erfordernisse des Umweltschutzes, insbesondere auch im Hinblick auf eine fachgerechte Entsorgung, Bedacht zu nehmen."
Unschlüssig wie ich mit dieser Bestimmung umgehen soll kaufte ich mir einen Kommentar zum TKG um etwas "Licht ins Dunkel" zu bringen. Allerdings hilft mir dieser nicht weiter, da er zwar Ausführungen über die Passage des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen beeinhaltet, allerdings nicht näher auf den "ungestörten Betrieb von anderen funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen" eingeht. Wie soll mit dieser Passage verfahren werden?
Ist daraus ein Recht auf die nicht Störung einer bereits in Betrieb befindlichen Anlage durch eine neu zu in Betrieb nehmende auszugehen, oder wird diese einfach schlicht weg nicht angewendet?
Zweiteres kann ich mir nicht vorstellen, da wenn sie nicht anzuwenden wäre, sie ja auch nicht in der Betsimmung angeführt wäre.
Im hoffen auf Information
Christian
[/u]



geronimo
Beiträge: 5
Registriert: 10.02.2009, 10:40

Beitrag von geronimo » 28.02.2009, 23:43

Ich denke mal, rein aus der Hüfte geschossen: das betrifft technische Eigenschaften der Anlage, diese soll den Sender des Konkurrenten nicht überlagern oder abschatten und auch andere Funkdienste wie Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Behördenfunk usw nicht stören. Deshalb denke ich schon, dass hier ein Recht auf ungestörten Betrieb einer bestehenden Anlage abzuleiten ist - kenne aber keine konkreten Entscheidungen dazu.

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