Arbeitslosengeld während unbezahltem Praktikum???

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Patman
Beiträge: 4
Registriert: 07.08.2008, 11:59

Arbeitslosengeld während unbezahltem Praktikum???

Beitrag von Patman » 14.12.2008, 01:12

Hallo!

Ich bin seit einer einvernehmlichen Kündigung vor 1,5 Monaten arbeitslos. Bis jetzt habe ich im Bereich Finanzbuchhaltung gearbeitet, würde aber gerne die Branche wechseln und ein Praktikum im Bereich Eventmanagement machen!

Kann mir jemand sagen, ob ich das Arbeitslosengeld auch weiterhin bekomme, wenn das Praktikum unbezahlt oder geringfügig bezahlt wird?

Würde das gerne von euch erfahren, bevor ich beim AMS nachfrage, denn die wollen mir erst wieder einen Buchhaltungsjob andrehen, obwohl ich Ihnen gesagt habe, dass ich in einen anderen Bereich wechseln möchte!

Danke!

Lg



Andreas Hofer4
Beiträge: 224
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 15.12.2008, 10:48

Hallo Patman!

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht dann, wenn sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, d.h. wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen können u. dürfen, arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos sind. (§ 7 AlVG)
Als arbeitslos können Sie unter Umständen auch dann noch gelten, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung eingehen, od. ein Praktikum machen, Voraussetzung dafür ist aber, dass diese Tätigkeiten ihre Vermittlung nicht beeinträchtigen dürfen - z.B, dass sie das Praktikum jederzeit beenden können, wenn das AMS einen Job für Sie hat.
Problematisch ist es dann, wenn es einen Job für Sie gibt, und Sie diesen nicht annehmen wollen, weil Sie was anderes suchen. Das AMS hat in erster Linie die gesetzliche Aufgabe u. Pflicht, sie in einen Job zu vermitteln, nicht aber einen "Branchenwechsel" über den Bezug des Arbeitlosengeld zu "finanzieren".
Es bleibt Ihnen nicht erspart mit "Ihrem/er" BetreuerIn vom AMS über Ihre Situation zu reden. - Wenn es wirklich eine Job in der Buchhaltung für Sie gibt, dann sind auch dem AMS die Hände gebunden. Ansonsten werdet ihr schon eine Lösung finden.
LG!

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