Guten Abend,
Seit mein Grossvater vor zirka 1 Jahr gestorben ist probiere ich die verbliebene Gemeindewohnung der Gemeinde zurück zu geben nur meint die Notarin immer das wäre nicht so einfach usw.
Erbberechtigt bin ich als Enkel und noch eine Enkelin die aber bis heute nicht auffindbar ist und die Notarin mir erzählen will solange diese nicht gefunden wurde ist es eben nicht möglich diese wohnung zurück zu geben.
Das kann doch nicht sein oder ?
Muss ich nun für diese wohnung die Mietkosten zahlen obwohl niemand in der wohnung weiter lebte,das wäre doch eine Frechheit.
Es kann doch nicht sein nur weil sich ein erbe nicht meldet das man solange darauf warten muss mit der rückgabe bis dies geschieht ?
Ich denke mal das die Notarin einfach unfähig ist die richtigen schritte einzuleiten und wenn dem so ist was kann ich dann tun ?
wie gehe ich am besten vor wenn der fehler bei der notarin lag ? Habe ich chancen das geld dann einzuklagen oder sonstiges ?
wäre sehr dankbar für antworten damit da endlich licht ins dunkel kommt.
vielen dank
Nach Tod Gemeindewohnung nicht aufkündbar ?
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