Fakten zu Fragestellung:
Mehrere Verurteilungen zwischen 1982-90 wurden aufgrund eines falschen Vorstrafenregisters getätigt (Schöffenverhandlungen). Anstatt versuchten Betruges wurde schwerer Raub vorgelesen. Sogar das Oberste Gericht hatte sich auf die Schwere der Auslandstat berufen. Nachfolgende Verurteilungen orientierten sich an diesem ergangenen Strafausmaß.
Fragestellung: Einreichung wie und an wen zu adressieren?
Strafminderung oder Nichtigkeit oder beides beantragen?
eistellung einer Verfahrenshilfe durch Behörde? Bis dato keine Antwort erhalten.
MfG G. Bankowski
Falsche Strafausmaßberechnungen
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