Strafe lt. STVO § 4 Abs. 2

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Nicole_kematen
Beiträge: 1
Registriert: 26.09.2008, 09:41

Strafe lt. STVO § 4 Abs. 2

Beitrag von Nicole_kematen » 26.09.2008, 09:48

Hallo,

hatte vor ca 1 1/2 Monaten einen Unfall - mir ist in der Nacht ein Reh rechts vom Maisfeld heraus und ich habe vor lauter schock das Auto verrissen und bin in ein am Fahrbahnrand parkendes Auto reingefahren! Ich bin natürlich sofort stehen geblieben und voll aufgelösst (da es mein erster Unfall war) zu dem Haus gelaufen wo auch bereits der Besitzer des beschädigten Autos heraus gekommen ist! Mir perönlich ist zum Glück nicht viel passiert ausser das meine Hand schmerzte und ich ein paar Abschürfungen hatte! Wir haben uns auch darauf geeinigt keine Polizei zu alamieren und tauschten die Daten bezüglich der Versicherung aus! Allerdings hat der Nachbar die Polizei gerufen und diese ist auch gekommen allerdings war ich da schon unterwegs mit meinem Vater ins Krankenhaus da ich mir meine Hand ansehen lassen wollte. Meine Mutter kam auch zum Unfallort und war auch noch da als die Polizei kam. Aber jetzt habe ich eine Strafe erhalten über fast € 400 weil ich nicht sofort die Polizei gerufen haben wegen einem Personenschaden ??? Ich meine muss ich das auch melden wenn nur ich verletzt war und das nicht schlimm und alles geklärt war??? Wollte auch am nächsten Morgen dann zur Polizei fahren allerdings hat es da geheissen ich brauche nicht kommen da der Kollege der dafür zuständig ist nicht da ist so bin ich erst eine Woche später zum Protokoll hingefahren! Sind die EUR 400 gerechfertigt?? Ich finde ehrlich gesagt nicht weil ich denke warum muss ich dafür zahlen weil ich mir weh getan habe und ansonsten nur Sachschaden war?

Ich bitte um rasche Antworten!



Judd
Beiträge: 26
Registriert: 02.04.2009, 15:37

Beitrag von Judd » 02.04.2009, 16:23

Hi Nicole!

Es ist unerheblich ob du dich selbst verletzt hast oder andere dabei verletzt worden sind. Du hattest in diesem Fall einen Verkehrsunfall mit Personenschaden (Eigenverletzung). In diesem Fall ist jedenfalls gem. § 4/2 StVO SOFORT die nächste Polizeidienststelle zu verständigen, da ja eine Person verletzt worden ist, auch wenns du selbst bist.

Es ist in diesem Fall zwar etwas komisch, aber es ist nunmal so. Und, die € 400,00 sind zwar viel, aber viell. lässt der Strafreferent mit sich reden.

lG
Judd

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