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JUSLINE
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Beitrag von JUSLINE » 23.04.2004, 21:34

Mein Vater wurde vor einiger Zeit von einem Arzt am Knie operiert, wobei ein ärztlicher Kunstfehler passierte.

Diesbezüglich wurde eine Klage eingebracht und es kam auf Grund des gerichtlichen Gutachtens (Verschulden lag beim Arzt) zu einem Vergleich.

Auf Grund der Folgen dieser Operation sind der BVA weitere Kosten von ca. 70 000.- Euro (Spezialprothese 25 000.-, Krankenhausaufenthalt von ca 3 Monaten, Nachbehandlung, Medikamente usw.)entstanden.

Ich informierte die BVA über diese Geschichte mit der Invormation, ob die BVA nicht die entstandenen Kosten einbringen möchte.

Antwort: Um eine ärztliche Versorgung sicherzustellen...,freie Arztwahl....,Einbringung nur möglich wenn gegen Strafgesetz verstoßen... bla,bla ,bla!

Mit einem Wort, es bestand seitens der BVA kein Interesse.

Mich als Beitragzahler der BVA verwundert diese Mitteilung. Wie komme ich dazu solchen Ärtzepfusch zu finanzieren.

Jetzt wissen wir warum die Krankenkassen krank sind!

Muß die BVA nicht diesbezüglich tätig werden?




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