Ich miete seit mehr als 20 Jahren eine Wohnung der BUWOG und möchte diese nunmehr im Eigentum erwerben. Bei der Kaufpreisberechnung wird mir zusätzlich zum Kaufpreis eine anteilige Rücklage in Rechnung gestellt.
Ist dies rechtskonform?
Erhaltungsbeitrag - Erhaltungsrücklag
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- Registriert: 06.05.2008, 12:41
Hallo O! Die Bezahlung der Investionsrücklage ist deshalb rechtens weil jeder Besitzer einer EW durch monatl. Zahlungen in einen I-Fond zur Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses beiträgt. Kaufst du die Wohnung mußt du die bezahlten Beträge des Vorbesitzers ablösen und zukünftig selber zahlen. ca. o,5o cent /m2 mfg Hausherr
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