Hallo@all!
Ich habe eine frage zur Ersitzung von Grundstücksteilen.
Wie haben vor 5 Jahren ein Haus gekauft, das wie sich erst jezt herausgestellt hat 15m2 am Grund des Nachbarn gebaut wurde.
Das Haus ist Bj52, also eigentlich müssten wir, da im guten Glauben gekauft das Grundstück ersessen haben oder?
Betrifft die Ersitzung dann nur den überbauten Teil oder den Zaun wie er 1952 errichtet wurde? (da nicht die Gesamten 15m2 verbaut wurden sondern ein kleiner teil nur über den Zaun "ersessen" wurde)
Was für Chancen hat der Nachbar in einem Zivilprozeß recht zu bekommen?
Was wäre richtig als nächstes zu tun?
Danke
Robert
Ersitzung?
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