Ein Vater , 53 Jahre (durchaus arbeitsfähig) hat seit einigen Jahren keinen Bock auf Arbeit. Ist nicht beim AMS gemeldet, hat keine Krankenversicherung, kein Einkommen. Lebt im Elternhaus und macht gravierende Schulden.
Anmerkung: die Person ist Alkoholiker, deshalb erfolgt im Jahr 2001 Scheidung und Auszug von Ehefrau und Kind.
Muss nun der Sohn für Schulden seines Vaters haften?, wo doch bewußt keinerlei Arbeit nachgegangen wird/wurde, keine Meldung beim AMS erfolgte und auch kein Versuch unternommen wird, Pension zu erhalten (obwohl stets behauptet wird, dass Arbeitaufnahme aufgrund von gravierender Gesundheitsprobleme nicht in Frage kommt).
Wer weis hier mehr?
familäre Verpflichtungen
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familäre Verpflichtungen
Ich hoffe, Sie haben recht, denn es könnte nichts Schlimmeres passieren, als dass mein Sohn, der sich jetzt mühsam eine Existenz aufbaut, am Schuldenberg seines Vaters mitbeteiligt wird.
Danke für die Antwort!
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guten tag
zu erklärung: es handelt sich hierbei um 2 volljährige mündige menschen, die unabhängig von einandern leben, geschäfte vollrichten, kredite aufnehmen, etc. das einzige was beide verbindet ist dass sie in einem familienverhältnis zueinander stehen, was eigentlich nur bei erbschaften von bedeutung ist.
wenn der vater eine straftat macht, wird auch nicht der sohn "mitschuld", warum soll also der sohn für schulden des vaters "mitschuld" sein und für diese haften, das ergäbe keinen sinn.
auch der gesetzesgeber sieht das so §§137-186a regeln nur die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern (Kindern lt Gesetz, solche die noch nicht volljährig und daher nicht voll geschäfts- und deliktsfähig sind), auch generell im schuldrecht ist nicht gesatzt, dass es in irgendeiner weise eine "normhaftung" zwischen mündigen volljährigen kindern und ihren eltern gibt.
der sohn haftet nur wenn er für die schulden unterschrieben hat (als bürge, etc) oder wenn er das erbe (inkl. schulden annimmt), sonst ist eine haftung ausgeschlossen!!
mfg
zu erklärung: es handelt sich hierbei um 2 volljährige mündige menschen, die unabhängig von einandern leben, geschäfte vollrichten, kredite aufnehmen, etc. das einzige was beide verbindet ist dass sie in einem familienverhältnis zueinander stehen, was eigentlich nur bei erbschaften von bedeutung ist.
wenn der vater eine straftat macht, wird auch nicht der sohn "mitschuld", warum soll also der sohn für schulden des vaters "mitschuld" sein und für diese haften, das ergäbe keinen sinn.
auch der gesetzesgeber sieht das so §§137-186a regeln nur die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern (Kindern lt Gesetz, solche die noch nicht volljährig und daher nicht voll geschäfts- und deliktsfähig sind), auch generell im schuldrecht ist nicht gesatzt, dass es in irgendeiner weise eine "normhaftung" zwischen mündigen volljährigen kindern und ihren eltern gibt.
der sohn haftet nur wenn er für die schulden unterschrieben hat (als bürge, etc) oder wenn er das erbe (inkl. schulden annimmt), sonst ist eine haftung ausgeschlossen!!
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