Hallo,
habe eine Aufforderung zur Rechtfertigung betreffend einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO per normalen Postweg (Briefkasten) und uneingeschrieben erhalten.
Darin ist auch Rechtfertigungsfrist von 2 Wochen angeführt.
Müssen solche Schreiben von der Behörde laut Verwaltungsstrafgesetzes § 42 Abs. 2 diese nicht per RSA-Brief zugestellt werden ?
Wenn ja, wass passiert wenn ich darauf nicht reagiere ?
Aufforderung zur Rechtfertigung
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- Registriert: 06.05.2008, 12:41
guten tag
grundsätzlich sollte der brief eingeschrieben kommen, falls sie nicht darauf reagieren ist er nach ablauf der frist von 2 wochen rechtskräftig und sie werden aufgrund eines säumnisses ihrerseits mit einer hohen verwaltungsstrafe zu rechnen haben.
auf keinen fall ist der bescheid nichtig oder nicht zu beachten!!!!!!!!!
mfg
grundsätzlich sollte der brief eingeschrieben kommen, falls sie nicht darauf reagieren ist er nach ablauf der frist von 2 wochen rechtskräftig und sie werden aufgrund eines säumnisses ihrerseits mit einer hohen verwaltungsstrafe zu rechnen haben.
auf keinen fall ist der bescheid nichtig oder nicht zu beachten!!!!!!!!!
mfg
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