Ich erwäge ein Haus bei Baden zu kaufen und habe hierzu mit dem Verkäufer bereits ein verbindliches Kaufanbot geschlossen. Die VErmittlung lief dabei über einen Makler, der bei der Besichtigung und auch im Internet vermittelt hat, dass sich das Haus im einwandfreien Zustand befindet.
Nach Unterzeichnung des Kaufanbots hat der Verkäufer einige Mängel am Haus gemeldet, die den Wert des Hauses um ca. 15.000 € mindern. Aus diesem Grunde wurde seitens des Verkäufers ein Vertragsrücktritt angeboten. Da ich aber nach wie vor am Kauf interessiert bin, habe ich dem Käufer eine Preisminderung vorgeschlagen. Darauf will der Verkäufer aber nicht einwilligen. In der Zwischenzeit möchte der Verkäufer die Liegenschaft nicht mal mehr zu den vertraglich festgelegten Konditionen verkaufen.
Nun meine Fragen dazu:
1. Wie kann ich den Verkäufer zur Einhaltung der Vorkaufanbots bewegen?
2. Wie kann ich die Wertminderung berücksichtigen bzw. einklagen?
3. Haftet auch der Makler aufgrund der falschen Informationen?
4. Welche Chancen habe ich, falls ich den Kauf des Grundstücks vor Gericht einklagen muss? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Für Tips, Tricks, Hinweise, Ratschläge und sonstige Infos wäre ich sehr dankbar!
VIELEN DANK SCHON MAL IM VORAUS!
HILFE: Verbindlichkeit eines Kaufanbots
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Hallo!
Zu folgendem Sachverhalt kann ich behilflich sein:
Das verbindliche Angebot was zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wurde ist zu den vereinbarten Bedingungen BINDEND, dadurch rechtlich durchsetzbar (Frage stellt sich ob das Angebot auch schriflich vorliegt, etc??)
Nun kommt das Problem: Sie wollen eine Preisminderung des Kaufobjektes rechtlich durchsetzen, da durch Schäden oder sonstiges, das Gebäude 15.000,- weniger wert ist; der Verkäufer stimmt dem nicht zu.
Dadurch lässt sich jetzt streiten ob das verbindliche Angebot von oben noch gültig ist oder nicht, was ich in diesem Fall mit "nein" beantworten würde, da auf ein verbindliches Angebot eine klare Zusage folgen muss, um das Angebot gültig zu machen, was in diesem Fall nicht vorliegt, wodurch das verbindliche Angebot, meiner Meinung nach, nicht mehr gültig ist wodurch die chancen einer Rechtsdurchsetzung nicht sehr gut stehen.
ich würde aber in diesem fall trotzdem einen Anwalt kontaktieren, der auf Privatrecht spezialisiert ist, noch besesr Vertragsrecht und diesen um Hilfe fragen.
Zum Thema Gerichtskosten: Es kommt selten vor, dass man solche Sachen vor Gericht klären muss, meistens reicht ein Brief des Anwaltes und die Sache ist geregelt. Kosten eines Anwaltes fangen bei 100 EUR pro Stunde an.
zum Makler: nein er haftet nicht außer es wurde verbindlich vereinbart dass der makler das Objekt schätzen muss.
mfg
Zu folgendem Sachverhalt kann ich behilflich sein:
Das verbindliche Angebot was zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wurde ist zu den vereinbarten Bedingungen BINDEND, dadurch rechtlich durchsetzbar (Frage stellt sich ob das Angebot auch schriflich vorliegt, etc??)
Nun kommt das Problem: Sie wollen eine Preisminderung des Kaufobjektes rechtlich durchsetzen, da durch Schäden oder sonstiges, das Gebäude 15.000,- weniger wert ist; der Verkäufer stimmt dem nicht zu.
Dadurch lässt sich jetzt streiten ob das verbindliche Angebot von oben noch gültig ist oder nicht, was ich in diesem Fall mit "nein" beantworten würde, da auf ein verbindliches Angebot eine klare Zusage folgen muss, um das Angebot gültig zu machen, was in diesem Fall nicht vorliegt, wodurch das verbindliche Angebot, meiner Meinung nach, nicht mehr gültig ist wodurch die chancen einer Rechtsdurchsetzung nicht sehr gut stehen.
ich würde aber in diesem fall trotzdem einen Anwalt kontaktieren, der auf Privatrecht spezialisiert ist, noch besesr Vertragsrecht und diesen um Hilfe fragen.
Zum Thema Gerichtskosten: Es kommt selten vor, dass man solche Sachen vor Gericht klären muss, meistens reicht ein Brief des Anwaltes und die Sache ist geregelt. Kosten eines Anwaltes fangen bei 100 EUR pro Stunde an.
zum Makler: nein er haftet nicht außer es wurde verbindlich vereinbart dass der makler das Objekt schätzen muss.
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