Proberaum unter Mietwohnung

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lkmus
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Registriert: 14.03.2008, 23:33

Proberaum unter Mietwohnung

Beitrag von lkmus » 14.03.2008, 23:55

Hallo,
ich leide unter folgendem Problem:
meine Hausverwaltung hat zwei Kellerabteile unter meiner Mietwohnung als Proberäume vermietet. Sind sind ausgestattet mit Keyboard, Schlagzeug, E-Gitarren samt Verstärker.
Laut Auskunft eines Rechtsbeistandes darf ein Lager nicht so ohne weiteres als Proberaum vermietet werden, wenn er die Auflagen nicht erfüllt.
Stimmt das so?
Wo kann ich mehr über derartige Rechtssprechung erfahren?
Ich bin schon ziemlich verzweifelt und bin für jeden Hinweis dankbar



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