Hallo,
ich habe während des Jahreswechsels eine recht krude Idee geboren: gerne würde ich nämlich meinem Nachbarn die Wohnung abkaufen (sofern möglich), um die eigene zwecks bevorstehender Familiengründung zu erweitern.
Nun benötige ich die Nachbarwohnung allerdings erst in 3-4 Jahren, da ich bis dahin ins Ausland gehe. Meine Idee war nun, dem Nachbarn anzubieten, dass ich die Whg kaufe, er sie aber weiterhin mieten kann (z.B. könnten wir vereinbaren "mindestens 3 Jahre"), allerdings mit einer Klausel, dass sich aus diesem Vertrag kein "Dauermietrecht" ableiten könne.
Nun meine Frage: ist sowas überhaupt möglich bzw. hätte ich im "Ernstfall" (z.B. wenn ich sie in 5 J. benötige) aufgrund eines solchen Vertragsbestandteiles tatsächlich das Recht, die Wohnung zu übernehmen und den ehemaligen Besitzer und nunmehrigen Mieter "hinauszubugsieren", wenn ich Eigenbedarf habe?
Danke,
Rolf
Whg dem Verkäufer vermieten / Benutzungsklausel möglich?
Hallo Rolf! Deine Idee funktioniert wenn du dir mit deinem Nachbar über Kaufpreis und Miete einig bist. Kaufabwicklung über Notar, dann Abschluß eines Dreijahresmietvertrages mit evtl Verlängerung auf 5 Jahre.MRG erlaubt dies Mieter hat einen endfälligen Vertrag. Wenn er dies ignoriert Räumungsklage 14 Tage nach Fälligkeit. mfg Hausherr
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